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Bundestag ermöglicht Ermittlungen gegen Hilse

Karsten Hilse (AfD) spricht. / Foto: Christophe Gateau/dpa/Archivbild
Karsten Hilse (AfD) spricht. / Foto: Christophe Gateau/dpa/Archivbild

Gut ein Jahr nach seiner Teilnahme an einer sogenannten Querdenker-Demonstration droht dem sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse ein juristisches Nachspiel. Gegen die Stimmen der AfD erteilte das Parlament am Donnerstagabend die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Bundestag erfuhr, wird gegen Hilse ermittelt, weil er am Rande einer Demonstration gegen staatliche Anti-Corona-Maßnahmen Widerstand gegen die Polizei geleistet haben soll.

Bundestagsabgeordnete genießen grundsätzlich Immunität und damit weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung. Laut Artikel 46 des Grundgesetzes darf die Justiz wegen einer mutmaßlichen Straftat nur Anklage erheben und Durchsuchungen anordnen, wenn der Bundestag zuvor die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hat.

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