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Bundesrat: Initiative für Schutz von Glashütte-Uhren

Ein Uhrmacher justiert in der Uhrenmanufaktur Nomos die Zeiger des Uhrenmodells Tangente 33. Foto: Sebastian Kahnert/Archivbild
Ein Uhrmacher justiert in der Uhrenmanufaktur Nomos die Zeiger des Uhrenmodells Tangente 33. Foto: Sebastian Kahnert/Archivbild

Luxus- und Qualitätsuhren aus den Manufakturen in Glashütte in Sachsen sollen besser vor Markenpiraterie geschützt werden. Der Bundesrat unterstützte nach Beratung am Freitag in Berlin eine entsprechende Initiative des Freistaates für eine Verordnung zur geografischen Bezeichnung «Hergestellt in Glashütte». Die Bundesregierung wurde aufgefordert, damit bestimmte Anforderungen für die Verwendung der Herkunftsangabe festzulegen. «Damit wird gesichert, dass eine Uhr mit der Herkunftsangabe Glashütte auch aus Glashütte kommt», teilte Landesjustizminister Sebastian Gemkow (CDU) mit.

Der sächsische Vorschlag enthält festgelegte Herstellungsschritte, die in Glashütte erfolgen müssen, damit eine Uhr mit der Bezeichnung beworben werden darf. Dabei muss vor allem die Wertschöpfung für das Uhrwerk zur Hälfte dort erfolgen.

Glashütte steht seit dem 19. Jahrhundert für deutsche Handwerkskunst und Uhrmachertradition. Schon in den Anfängen setzten die Uhrmacher auf bestimmte Qualitätsmerkmale. Hohe Anforderung galten auch zu DDR-Zeiten. Technischer Standard und Innovationen sichern bis heute Qualität und Langlebigkeit. Mit der Globalisierung ist das Interesse an den teuren Uhren «Made in Saxony» gewachsen - und die Gefahr, dass die Herkunftsangabe Glashütte bei missbräuchlicher Verwendung des Namens Schaden nimmt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Uhrmacher justiert in der Uhrenmanufaktur Nomos die Zeiger des Uhrenmodells Tangente 33. Foto: Sebastian Kahnert/Archivbild