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Bericht: Fortschritte und Handlungsbedarf bei Inklusion

Eine Schülerin sitzt in einem Rollstuhl im Computerraum. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Eine Schülerin sitzt in einem Rollstuhl im Computerraum. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Jeder fünfte Mensch in Sachsen hat eine amtlich festgestellte Behinderung. Ein neuer Bericht stellt Fortschritte bei der Inklusion im Freistaat fest - und Verbesserungsbedarf.

Trotz positiver Entwicklung bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung gibt es in Sachsen noch Handlungsbedarf. Das geht aus dem Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen hervor, den das Kabinett am Dienstag in Dresden beschlossen hat. Demnach steigt der Anteil der Kinder mit Behinderung, die in integrativen Kindertagesstätten betreut werden. Zudem leben in Sachsen inzwischen mehr Schwerbehinderte mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

«Ein zentrales Anliegen der Staatsregierung ist es, Inklusion in Sachsen weiter voranzubringen und die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern», sagte Sozialministerin Petra Köpping. Der Bericht zeige, welche Maßnahmen bereits die gewünschte Wirkung erzielt hätten und was künftig noch besser gemacht werden könne. «Die bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen trägt viel zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei», so Köpping. Die SPD-Politikerin zeigte sich davon überzeugt, «dass sich jede und jeder nach seinen Möglichkeiten in unsere Gemeinschaft einbringen können sollte».

Demnach besuchten im Jahr 2021 3871 Kinder mit Behinderung integrative Kindertagesstätten, was einem Anteil von 87 Prozent entspricht. Im Jahr 2012 lag der Anteil noch bei 75 Prozent. Auch der Anteil der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sei in dem Zeitraum von 21 Prozent auf 37 Prozent angestiegen. Außerdem seien im Vergleich zu 2005 rund 18.000 schwerbehinderte Menschen mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dem Bericht zufolge ist der Anteil an Beschäftigten insgesamt von 2,5 Prozent auf 3,2 Prozent angestiegen.

Nun liegen die Maßnahmen zur Fortschreibung des Aktionsplans 2023 der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Der Aktionsplan 2023 umfasse insgesamt 131 Maßnahmen - darunter Maßnahmen zur Sensibilisierung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung oder Maßnahmen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes, hieß es.

«Die Umsetzung der Maßnahmen wird zu einem Mehr an Inklusion im Freistaat Sachsen führen», sagte der Landesinklusionsbeauftragter Michael Welsch. Er betonte, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen nicht nur mit dem Aktionsplan erfolgen könne. Welsch sagte, er sehe Inklusion vielmehr als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

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