Die Belastung der Asylkammern nimmt an Sachsens Verwaltungsgerichten weiter zu. Im ersten Quartal dieses Jahres gingen nach Angaben des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen deutlich mehr Asylklagen als im Vorjahreszeitraum ein. Die Statistik verzeichnet 3.157 Neuzugänge. Damit verdoppelten sich die Eingangszahlen annähernd im Vergleich zu den drei ersten Monaten 2024, wo es 1.574 Neuzugänge gab.
Die meisten Klagen wurden in erster Instanz verhandelt. Die Verwaltungsgerichte in Dresden, Chemnitz und Leipzig erledigten zusammen 1.925 Verfahren, gut 600 mehr als im selben Vorjahres-Zeitraum. Das OVG beschäftigte sich mit 140 Berufungen. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr deute das auf eine erneute Zunahme der Eingänge - nach 438 sowie 280 in den beiden Vorjahren, sagte Sprecher Peter Kober.
«Die Asylverfahren stellen eine außerordentliche Belastung der Verwaltungsgerichte dar», sagte Kober. «Sie sind derart hoch, dass zurzeit die Asylbestände erheblich anwachsen.» Das sei vor allem deshalb bedenklich, weil bis Mitte Juni 2026 die neuen Regelungen des europäischen Asylrechts umgesetzt werden müssen, die eine Bearbeitung von Asylverfahren innerhalb kurzer Frist vorsehen.
Verfahren dauern im Schnitt über ein Jahr
Aktuell liegt die Bearbeitungszeit bei 16,1 Monaten - nach 16,3 Monaten Anfang März. Dabei ist laut OVG aber die Zusatzbelastung durch den stark angestiegenen Neueingang seit Jahresbeginn zumindest nicht vollständig abgebildet. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums von Anfang dieses Jahres sehe künftig eine Bearbeitungsfrist von sechs Monaten vor.
Der jeweilige Aufwand für Asylverfahren unterscheide sich von Land zu Land entsprechend den dortigen Gegebenheiten, sagte Robert Bendner, Sprecher des Dresdner Verwaltungsgerichts. Mitunter sei es schwierig, Dinge zu verifizieren oder vorgelegte Dokumente wie Haftbefehle auf ihre Echtheit zu überprüfen. Zahlreiche Kläger machten gesundheitliche Probleme geltend, die in ihrer Heimat nicht behandelt werden könnten, das löse umfangreiche Recherchen aus.
Bei allen Beschleunigungsdebatten komme zu kurz, «dass im Asylverfahren über menschliche Schicksale entschieden wird, die nicht im Minutentakt verhandelt werden können», sagte Bendner. Ein normales Verfahren ohne Beweiserhebung oder umfangreiche Recherchen koste ihn zumindest einen kompletten Arbeitstag.
Asylfälle mehr als die Hälfte aller Verfahren in Dresden
«Im Moment besteht der Bestand des Gerichts zu mehr als der Hälfte aus Asylverfahren», sagte Bendner. Würden diese vorrangig bearbeitet, blieben zwangsläufig andere Sachen liegen. In den ersten vier Monaten gingen mit 1.553 die meisten der Asylklagen landesweit ein. Das waren gut doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum mit 770. Den Großteil der Anträge stellten Menschen aus Venezuela. Diese Verfahren werden in Sachsen konzentriert, sie nahmen von 241 auf 868 zu. Verfahren zu Menschen aus Afghanistan erhöhten sich fast um das Dreifache von 29 auf 108.
Klagen in Sachsen meist ohne Erfolg
In etwa 71 Prozent der Hauptsacheverfahren waren die Klagen erfolglos. In rund 12 Prozent gewannen die Kläger und in rund 17 Prozent teilweise. Mit 94 Prozent der Berufungen am OVG blieben die meisten ebenfalls ohne Erfolg.
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