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Verfassungsschutz muss Punk-Band aus Bericht entfernen

Ein Hinweisschild zum Landesamt für Verfassungsschutz. Foto: Arno Burgi/Archivbild
Ein Hinweisschild zum Landesamt für Verfassungsschutz. Foto: Arno Burgi/Archivbild

Der Sächsische Verfassungsschutz muss eine als linksextremistisch eingestufte Punk-Band aus seinem Jahresbericht 2018 löschen. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden. Die 6. Kammer gab mit ihrem Beschluss vom 26. Juli, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, einem Eilantrag der Band «Dr. Ulrich Undeutsch» aus Grünhainichen im Erzgebirge statt.

Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache müssen die beanstandeten Einträge in den im Internet abrufbaren Dateien entfernt werden. Außerdem darf die Behörde den Verfassungsschutzbericht 2018 nicht weiterverbreiten, so lange die Eintragungen zu der Band nicht unkenntlich gemacht worden sind.

Das Verwaltungsgericht habe in dem Beschluss festgestellt, dass sie mit der Bezeichnung «linksextremistische Band» diskreditiert würden, schrieben die Musiker in einer am Donnerstag verbreiteten Mitteilung. Der Sächsische Verfassungsschutz hatte die 2007 gegründete Band wegen Texten in einigen ihrer Lieder als linksextremistisch eingestuft. Die Musiker beriefen sich bei ihrer Klage auf die künstlerische Freiheit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen eingelegt werden. Ein Termin zur Entscheidung in der Hauptsache steht noch nicht fest. Raik Höfler, Anwalt der Band, rechnet mit einem langen Verfahren. Nach seinen Erfahrungen könne es zwei bis drei Jahre dauern, sagte er.

Die Band hatte bereits 2017 in den Berichten des Verfassungsschutzes in Sachsen und Bayern als linksextremistisch gestanden. Dagegen sei seines Wissens nicht juristisch vorgegangen worden, sagte Höfler.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Hinweisschild zum Landesamt für Verfassungsschutz. Foto: Arno Burgi/Archivbild