Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen, von Mittwoch (30. Oktober) an wird er vor dem Dresdner Amtsgericht verhandelt: Nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz im August 2018 soll ein Beamter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden den Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen fotografiert und verbreitet haben. Der 40-jährige Vollzugsbeamte muss sich deshalb vor Gericht wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht verantworten.
Der JVA-Beamte ist nach wie vor vom Dienst suspendiert, wie ein Sprecher des sächsischen Justizministeriums auf Anfrage sagte. Über die berufliche Zukunft des Mannes könne erst nach Abschluss des Strafverfahrens entschieden werden. Falls das Gericht eine Haftstrafe von mehr als einem Jahr verhänge, verliere der Angeklagte ohnehin seinen Beamtenstatus, so der Sprecher.
Fällt die Strafe allerdings geringer aus, muss das Verwaltungsgericht anschließend in einem Disziplinarverfahren über die Folgen für den Staatsdiener entscheiden. Denkbar seien eine Kürzung der Bezüge, die Entlassung aus dem Staatsdienst oder eine Versetzung. Das Disziplinarverfahren ruht solange, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. «So sieht es das Gesetz vor», sagte der Ministeriumssprecher.