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Verbreitung von Haftbefehl: Dresdner JVA-Beamter vor Gericht

Autos stehen vor dem Amtsgericht Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa/Archivbild
Autos stehen vor dem Amtsgericht Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa/Archivbild

Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen, von Mittwoch (30. Oktober) an wird er vor dem Dresdner Amtsgericht verhandelt: Nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz im August 2018 soll ein Beamter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden den Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen fotografiert und verbreitet haben. Der 40-jährige Vollzugsbeamte muss sich deshalb vor Gericht wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht verantworten.

Der JVA-Beamte ist nach wie vor vom Dienst suspendiert, wie ein Sprecher des sächsischen Justizministeriums auf Anfrage sagte. Über die berufliche Zukunft des Mannes könne erst nach Abschluss des Strafverfahrens entschieden werden. Falls das Gericht eine Haftstrafe von mehr als einem Jahr verhänge, verliere der Angeklagte ohnehin seinen Beamtenstatus, so der Sprecher.

Fällt die Strafe allerdings geringer aus, muss das Verwaltungsgericht anschließend in einem Disziplinarverfahren über die Folgen für den Staatsdiener entscheiden. Denkbar seien eine Kürzung der Bezüge, die Entlassung aus dem Staatsdienst oder eine Versetzung. Das Disziplinarverfahren ruht solange, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. «So sieht es das Gesetz vor», sagte der Ministeriumssprecher.

Laut Staatsanwaltschaft kann für die Vorwürfe, die gegen den JVA-Mitarbeiter erhoben werden, eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Im August 2018 soll der Wachmann den Haftbefehl gegen einen der Verdächtigen veröffentlicht haben, unter anderem mit vollem Namen. Der Mann aus dem Irak stand zunächst im Verdacht, auf dem Chemnitzer Stadtfest gemeinsam mit anderen einen 35-jährigen Deutschen erstochen zu haben - wurde jedoch später entlastet.

Das illegal verbreitete Dokument tauchte damals auf verschiedenen Internetseiten auf und wurde unter anderen von der rechtspopulistischen Organisation «Pro Chemnitz», einem AfD-Kreisverband und Pegida-Initiator Lutz Bachmann veröffentlicht. Bachmann sollte deswegen auch eine Geldstrafe zahlen, hatte jedoch Widerspruch eingelegt.

Der Dresdner Justizvollzugsbeamte hatte kurz nach Bekanntwerden des geleakten Dokumentes eingeräumt, den Haftbefehl fotografiert und weitergereicht zu haben. Ein weiterer Verhandlungstermin am Dresdner Amtsgericht ist für den 18. November angesetzt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Autos stehen vor dem Amtsgericht Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa/Archivbild