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Urteilsverkündung im Prozess um Messerattacke von Dresden

Ein Aufsteller mit dem Wappen von Sachsen und der Aufschrift «Oberlandesgericht». Foto: Robert Michael/zb/dpa
Ein Aufsteller mit dem Wappen von Sachsen und der Aufschrift «Oberlandesgericht». Foto: Robert Michael/zb/dpa

Im Prozess um den tödlichen Angriff auf zwei Touristen im Herbst 2020 in Dresden will der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts am heutigen Morgen (10.00 Uhr) das Urteil verkünden. Ein Syrer ist wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der 21-Jährige soll die Männer aus Nordrhein-Westfalen wegen seiner radikal-islamistischen Gesinnung am 4. Oktober 2020 von hinten niedergestochen haben. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp.

Abdullah A., der als islamistischer Gefährder gilt, hat vor Gericht nichts dazu gesagt. Einem Gutachter gegenüber hatte er alles zugegeben und erklärt, «Ungläubige» töten zu wollen. Die Bundesanwaltschaft plädierte im Sinne der Anklage auf eine lebenslange Freiheitsstrafe und forderte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und zumindest den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Dem schlossen sich die Nebenkläger - die Schwester des Toten und der Überlebende - an. Auch die Verteidigung sieht die Vorwürfe als bewiesen an, plädierte aber wegen der noch nötigen «Nachreife» ihres zur Tatzeit erst 20 Jahre alten Mandanten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.

Der Syrer war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) wurde er 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er gefasst.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH