Der Zoll hat in Thüringen und Sachsen bei Kontrollen der Arbeitsverhältnisse das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe unter die Lupe genommen. Bei den Prüfungen sei es neben der Einhaltung des Mindestlohns auch um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und unerlaubte Ausländerbeschäftigung gegangen, teilte das Hauptzollamt Erfurt mit. Dabei hätten die Zöllner Hinweise auf 54 Verdachtsfälle erhalten, die nun weiter aufgeklärt werden müssten.
Bei den Kontrollen in dieser Woche seien insgesamt 421 Beschäftigte in Thüringen und Südwestsachsen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt worden. In beiden Freistaaten seien 119 Zöllner im Einsatz gewesen. In 22 Fällen stellten sie mögliche Mindestlohnverstöße fest. In der Branche gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. In 12 Fällen hätten sich Hinweise auf das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und in zwei Fällen auf die illegale Beschäftigung von Ausländern ergeben.
Die bei den Kontrollen im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe erhobenen Daten sollen nun mit den Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber abgeglichen werden. Dabei arbeitet der Zoll eng mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden zusammen.
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