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Rocker und Hisbollah-Unterstützer: Weiter Vereinsverbote

Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild
Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild

Der Rocker-Regionalverband «Gremium Motorcycle Club Sachsen» und vier seiner Ortsgruppen («Chapter») sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah «Farben für Waisenkinder» bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen der vom Bundesinnenministerium verbotenen Vereine ab. Wie das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte, ist das Verbot eines Vereins, der Spenden weiterleitet, die den Terrorismus unterstützen, ebenso verfassungsgemäß wie das Verbot von Motorrad-«Rocker»-Vereinigungen, die Mitglieder darin fördern, Strafgesetze zu verletzen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild