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Prozess gegen «Freie Kameraden» in Dresden vor Abschluss

Am Platz des Richters in einen Gerichtssaal am Landgericht in Dresden liegen Akten. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv
Am Platz des Richters in einen Gerichtssaal am Landgericht in Dresden liegen Akten. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

Attacken auf Ausländer und Andersdenkende: Fast zweieinhalb Jahre hat sich eine Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden mit sechs mutmaßlichen Mitgliedern der rechtsextremen «Freien Kameradschaft Dresden» (FKD) beschäftigt. Am 115. Verhandlungstag wollen die Richter an diesem Freitag die Urteile für fünf Männer im Alter von 25 bis 31 Jahren und eine Frau (29) verkünden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat für die Männer hohe Freiheitsstrafen gefordert und bei der 29-Jährigen auf Bewährung plädiert. Die Verteidiger haben teilweise deutlich niedrigere Freiheitsstrafen verlangt, oft ohne ein konkretes Strafmaß.

Für den mutmaßlichen Anführer der Kameradschaft, Benjamin Z. (31), und einen 29 Jahre alten Beschuldigten, der bereits mehr als zwei Dutzend Vorstrafen in seinem Register hat, verlangt die Anklagevertretung je sieben Jahre Haft, für drei Mitangeklagte Strafen zwischen vier Jahren, zwei Monaten und fünf Jahren. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht auch nach weit über 100 Zeugenvernehmungen die Tatvorwürfe Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen als erwiesen an. Die FKD hatte sich im Juli 2015 gegründet. Immer wieder kam es zu Gewalttaten gegenüber Ausländern, Andersdenkenden und Polizisten. Nach Überzeugung der Anklage beteiligten sich die Beschuldigten im August 2015 an Krawallen vor einer Flüchtlingsunterkunft in Heidenau und an weiteren Angriffen auf Ausländer. Für den Überfall auf ein linksalternatives Dresdner Wohnprojekt allein hatte der Staatsanwalt Einzelstrafen zwischen drei und vier Jahren gefordert. Das Haus sei mit Pyrotechnik und Steinen angegriffen und die Bewohner «in Todesangst» versetzt worden, sagte er. Diesen Überfall hatte die bereits als rechtsterroristische Vereinigung verurteilte «Gruppe Freital» geplant. Die FKD und die «Gruppe Freital» seien oft gemeinsam aufgetreten, hieß es. Sachsens Justiz ermittelt seit Jahren gegen die rechtsextreme Kameradschaft aus Dresden. In weiteren Prozessen wurden bereits fünf Angeklagte als Mitglieder der FKD verurteilt. Seit November 2018 läuft ein weiterer Prozess gegen drei Männer, die zur FKD gehört oder sie unterstützt haben sollen. Ihnen wird die Beteiligung an denselben Taten vorgeworfen. Auch sie sollen in unterschiedlichen Beteiligungen unter anderem bei rechtsextremen Krawallen in Heidenau Polizisten attackiert haben, am Überfall auf das Dresdner Wohnprojekt und an der Randale von Hooligans und Neonazis Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz mitgewirkt haben. Die meisten der fünf Angeklagten sitzen seit dem 30. November 2016 in Untersuchungshaft. An jenem Tag hatte die Generalstaatsanwaltschaft 18 Wohnungen in Dresden und Umgebung durchsucht und ein gutes Dutzend mutmaßlicher Mitglieder der FKD festgenommen. Die Verdächtigen waren erst Monate nach den Ausschreitungen in Heidenau ins Visier der Ermittler geraten. Monatelang wertete die Polizei etwa Videomaterial der nächtlichen Krawalle aus, vernahm Dutzende Zeugen und Verdächtige, wertete Kommunikationsdaten aus.

Der erste Prozess gegen zwei Mitglieder der Kameradschaft hatte bereits im Sommer 2017 stattgefunden. Die Angeklagten hatten schon im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe gestanden. Sie erhielten Freiheitsstrafen von drei Jahren und acht Monaten, darunter eine Jugendeinheitsstrafe, weil ein Täter noch Heranwachsender war. Unmittelbar nach dem Urteil begann die Hauptverhandlung gegen die sechs Beschuldigten. Nur zwei von ihnen haben umfassende Angaben zu den Vorwürfen gemacht, die meisten anderen schwiegen. Spektakulär war ein Zwischenfall im Herbst 2018, als sich die Staatsschutzkammer gezwungen sah, sich von einer Schöffin zu trennen. Die Frau hatte eine sexuelle Affäre mit dem Hauptangeklagten Benjamin Z. Das wurde bekannt, weil Z. darüber auf seinem Tablet-PC geschrieben hatte. Der Computer, den Z. zum Lesen seiner Akte besitzen durfte, war beschlagnahmt worden, weil er damit ins Internet gegangen war. Erst nach Bekanntwerden dieser Panne offenbarte sich die Schöffin den Richtern.

Zur Urteilsverkündung hat das Gericht erhöhte Sicherheitsvorkehrungen angekündigt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Am Platz des Richters in einen Gerichtssaal am Landgericht in Dresden liegen Akten. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv