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Dresdner Juwelendiebstahl-Prozess: Pro und kontra um Geruch

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. / Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. / Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Zwei spezielle Geruchsspürhunde haben nach Angaben ihrer Hundeführer nach dem Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe Spuren von zwei der sechs angeklagten Tatverdächtigen in dem Museum angezeigt. Die speziell trainierten Tiere waren anderthalb Jahre nach dem Raub zum Einsatz gekommen. Auf Videos, die am Freitag im Prozess zu dem spektakulären Coup am Landgericht Dresden abgespielt wurden, ist zu sehen, wie die Vierbeiner im März 2021 aufgeregt und Schwanz wedelnd durch den Pretiosensaal und die Juwelenzimmer laufen, nachdem sie an frischen Geruchsspuren von bereits gefassten Tatverdächtigen geschnuppert haben.

Am Einstiegsfenster der Diebe und an der im November 2019 geplünderten Vitrine zeigten sie klar an, dass sie fündig wurden, wie die Hundeführer aus Schleswig-Holstein - dem einzigen Bundesland mit solchen vierbeinigen Spezialisten - als Zeugen erläuterten. Daran aber zweifeln Sachverständige deutlich.

Mehrere mit dem Einsatz der Vierbeiner befasste Ermittler gaben zuvor Auskunft dazu, ob Personensuchhunde über ein Jahr später noch den Geruch von Menschen in Räumen sicher erspüren und die Geruchsproben der Angeklagten unverfälscht, belastbar und aussagekräftig sind. Die Verteidiger hatten den Wert dieser Beweismittel schon zum Prozessauftakt Ende Januar bezweifelt und von «den Wunderhunden der sächsischen Polizei» gesprochen.

Die Problematik, dass die Tat lange zurücklag, war nach Angaben einer Kommissarin der Dresdner Kripo bekannt, die die Probenentnahmen bei den Beschuldigten und «Schnüffeleinsätze» an verschiedenen Tatorten organisierte. An der sächsischen Diensthundeschule, wo vier Mantrailer für den Außenbereich herkamen, «wurde eingeschätzt, dass sie noch sehr lange Zeit danach Gerüche wahrnehmen können».

Die 23 bis 28 Jahre alten Männer sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonderer schwerer Brandstiftung angeklagt. Sie stammen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am frühen Morgen des 25. November 2019 aus dem Schatzkammermuseum 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen sowie Sachschäden von über eine Million Euro hinterlassen zu haben. Sie sollen im Zusammenhang mit dem Coup auch einen Stromkasten in der Altstadt sowie unter anderem in der Tiefgarage eines Wohnhauses ein Fluchtauto angezündet haben.

Die Ermittler erklärten, wie die Geruchsproben genommen, dass sie sicher aufbewahrt und vor Fremdeinflüssen geschützt wurden. Die Hundeführer räumten auf Nachfrage der Verteidigung ein, dass sich Geruchsspuren im Freien verflüchtigen. In Räumen aber könnten sie erhalten bleiben - in abgesperrten oder bei der Reinigung nicht erreichbaren Bereichen.

Dem widersprach Kai-Uwe Goss vom Leipziger Helmholtz Zentrum für Umweltforschung, der sich mit dem Verhalten organischer Moleküle und Gerüche beschäftigt, ganz klar. Eine Suche mit Mantrailer-Hunden habe spätestens nach 24 Stunden keinen Sinn mehr, sagte der Wissenschaftler. «Geruch verfliegt relativ schnell, wenn die Quelle weg ist.» Goss schließt aus, dass die Hunde nach so langer Zeit tatsächlich noch etwas gerochen hätten - und sprach von Erwartungshaltung des Hundeführers bei der Interpretation der Ergebnisse von «Hundearbeit».

Die Fachärtzin für Tierverhalten und Mantrailing, Esther Schalcke, aus Düsseldorf sagte, dass Hunde spätestens nach 48 Stunden nicht mehr laufen gelassen werden. Im Fall Grünes Gewölbe sei viel zu viel Zeit vergangen. Sie benannte zudem eine Reihe von Fehlern bei den Einsätzen wie die Anwesenheit der Hundeführer, die zudem viel zu viel über den Fall gewusst hätten - und dass den Tieren kein Verhalten im Erfolgsfall antrainiert wurde sondern diese auf eine Belohnung hin arbeiteten.

Der Prozess wird am 14. Juni fortgesetzt.

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