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Juwelendiebstahl: Haftbefehl gegen Verdächtigen aufgehoben

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Bei der juristischen Aufarbeitung des Juwelenraubes aus dem Grünen Gewölbe kommt es immer wieder zu Überraschungen. Seit Freitag ist ein siebter Tatverdächtiger, gegen den ein separates Verfahren läuft, wieder auf freiem Fuß.

Das Landgericht Dresden hat den Haftbefehl gegen den siebten Tatverdächtigen im Fall des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe in Dresden aufgehoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag auf Anfrage mit. Das Gericht folgte damit einer Beschwerde des Beschuldigten. Das Gericht habe sowohl den dringenden Tatverdacht als auch die Haftgründe verneint, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt der Deutschen Presse-Agentur. Es sei auch keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr gesehen worden. Weitere Details wurden nicht genannt. Das Landgericht war für Nachfragen nicht erreichbar. Die Staatsanwaltschaft Dresden prüft nun, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt, hieß es.

Der junge Mann war am 10. Mai am Rande des Prozesses um den Juwelenraub festgenommen worden. Er hatte bis dahin das Verfahren als Zuschauer verfolgt. Einen Tag später wurde Haftbefehl erlassen. Die Ermittler waren ihm unter anderem wegen der Aussage eines Angeklagten auf die Schliche gekommen. Ein Tatverdächtiger hatte zugegeben, sich an der Vorbereitung des Einbruchs vom 25. November 2019 in das Museum im Residenzschloss beteiligt zu haben. Die Namen der im Prozess Beschuldigten nannte er damals nicht, allerdings den des im Mai verhafteten Mannes. Das Verfahren gegen den 22-Jährigen läuft unabhängig vom Prozess gegen die mutmaßlichen Juwelendiebe.

In der Verhandlung sind sechs junge Männer zwischen 23 und 28 Jahren wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Dem später Festgenommenen wird Beihilfe zu diesen Straftaten vorgeworfen.

Die Angeklagten sind Deutsche und stammen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Sie sollen am frühen Morgen des 25. November 2019 aus der Schatzkammer 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen und Sachschäden in Höhe von über einer Million Euro hinterlassen haben. Ihnen wird auch vorgeworfen, einen Stromkasten in der Altstadt sowie in der Tiefgarage eines Wohnhauses ein Fluchtauto angezündet zu haben.

Am Freitag sagte im Prozess ein Brandexperte des Landeskriminalamtes Sachsen aus. Er schloss sowohl für den Brand im Pegelhaus der Augustusbrücke noch in der Tiefgarage im Stadtteil Pieschen einen technischen Defekt als Ursache aus. Pendler berichteten dem Gericht, dass ihnen am Morgen des Tattages am Elbepark und auf der Autobahn Richtung Berlin ein Taxi mit unglaublicher hoher Geschwindigkeit aufgefallen sei. Als sie später von dem Einbruch erfuhren, meldeten sie das der Polizei. Ein Zeuge war später an der Grenze zu Brandenburg in einer Baustelle von dem mutmaßlichen Fluchtauto überholt worden. Statt der erlaubten 60 Stundenkilometer habe der andere Wagen bis zu 200 auf dem Tacho gehabt, sagte er.

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