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Inszenierung eines Prozesses gegen Habeck bleibt verboten

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundeswirtschaftsminister, spricht während einer Pressekonferenz. / Foto: Britta Pedersen/dpa
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundeswirtschaftsminister, spricht während einer Pressekonferenz. / Foto: Britta Pedersen/dpa

Die von der rechtsextremen Splitterpartei Freie Sachsen geplante Inszenierung eines Prozesses gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bleibt verboten. Nachdem das als eine Art Straßentheater gedachte Vorhaben sowohl von der Versammlungsbehörde als auch vom Dresdner Verwaltungsgericht untersagt worden war, bestätigte am Montag auch das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen das Verbot. Sein Beschluss sei unanfechtbar, teilte es mit.

Das Stück sollte am Montagabend auf einer Kundgebung der Freien Sachsen auf dem Marktplatz in Heidenau aufgeführt werden. Im Kern sollte es darum gehen, Habeck den Prozess zu machen und an einen Pranger zu stellen. Dabei sollte eine Puppe den Grünen-Politiker darstellen.

Die Verwaltungsrichter in Dresden hatten bereits am vergangenen Freitag das Verbot bestätigt. Dagegen war beim OVG Beschwerde eingelegt worden. Die Richter in Bautzen gingen am Montag auf die Argumente der Vorinstanz ein: Durch die geplante Form der Darstellung würde Habeck herabgewürdigt und zum bloßen Objekt eines vermeintlichen Prozesses degradiert werden, in dessen Ergebnis er der öffentlichen Schmähung am Pranger ausgesetzt würde, hatte das Verwaltungsgericht in Dresden unter anderem argumentiert.

Möglicherweise sei auch der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens wegen der Darstellung einer Entführung verletzt, hieß es weiter. Es sei nicht auszuschließen, dass sich Teilnehmer der Versammlung dazu berufen fühlten, das Gezeigte in die Tat umzusetzen.

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