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Haftstrafe für Ingenieur wegen verbotener Exporte beantragt

Im Prozess wegen verbotener Exporte für russische Atom- und Chemiewaffenprogramme am Oberlandesgericht (OLG) Dresden will die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Ein Vertreter plädierte am Mittwoch auf dreieinhalb Jahre für den Ingenieur aus der Nähe von Leipzig. Sie sieht es als erweisen an, dass er mit Russland-Geschäften über Jahre gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen hat, da Exporte nach der Krim-Besetzung 2014 Sanktionen unterlagen.

Dem 57-Jährigen sei bewusst gewesen, dass die technischen Geräte und Laborbedarf auch zur Erforschung und Herstellung biologischer oder chemischer Waffen sowie von Raketentechnik nutzbar sind, sagte der Bundesanwalt. Der mutmaßliche Chemiewaffeneinsatz bei der Bombardierung der ukrainischen Großstadt Mariupol durch die russischen Aggressoren im April zeige, wie ernst das Thema sei.

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft hat der Angeklagte die Vorwürfe eher «bestritten, beschönigt, relativiert» als gestanden. Die Beweislage sei eindeutig: sichergestellte E-Mails, abgehörte Telefongespräche, Hinweise deutscher Geheimdienste, die im Prozess aber nicht öffentlich wurden. Spätestens ab Anfang 2020, nachdem seine Firma durchsucht wurde, müsse ihm klar gewesen sein, dass er Geschäfte praktisch direkt mit dem russischen Geheimdienst mache, zitierte der Bundesanwalt einen Ermittlungsrichter. Dennoch habe der Ingenieur weitere Exporte verschleiert, «mit hoher krimineller Energie».

Unter seinen Handelspartnern sind zwei Unternehmen in Jekaterinburg, die laut Bundesanwaltschaft enge Verbindungen zu russischen Geheimdiensten sowie Rüstungsfirmen haben. Hochrangige Mitarbeiter seien Geheimdienstler, die über eine Spedition in Berlin ein «konspiratives Beschaffungsnetzwerk» in Deutschland betrieben. Dazu zähle ein Unternehmer aus Augsburg (Bayern), der schon zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Der Verteidiger plädierte auf zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Es sei kein einziger Vorwurf nachgewiesen, die gestandenen Taten müssten «in einem anderen Licht» betrachtet werden, sagte er. Sein Mandant sei nicht vorbestraft, ein tadelloser Geschäftsmann, der vielen Menschen Arbeit gegeben und auch familiäre Verbindungen nach Russland habe. Im Bereich Medizin- und Pharmatechnik tätig, habe er von angeblicher Geheimdienst-Tätigkeit seiner teils langjährigen Partner nichts geahnt. Das Urteil soll an diesem Freitag verkündet werden.

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