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Grünes-Gewölbe-Prozess in Dresden: DNA-Spuren in Fluchtauto

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Fast drei Jahre nach dem Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe im November 2019 werden noch immer DNA-Proben im Landeskriminalamt Sachsen analysiert. Allein aus einem in Berlin sichergestellten Fluchtfahrzeug waren 230 Proben auszuwerten, sagte Forensik-Chef Ralf Nixdorf am Freitag im Prozess gegen sechs mutmaßliche Täter am Dresdner Landgericht. Die Kriminaltechniker könnten drei der sechs Angeklagten genetisches Material sicher zuordnen.

Der silberfarbene Fluchtwagen, der für den Coup mit Folie als Dresdner Taxi getarnt worden war, fiel Mitte Dezember 2019 in Berlin wegen gefälschter Nummernschilder auf und wurde auf ein Polizeigelände gebracht. Dort brachen ihn Unbekannte am ersten Weihnachtsfeiertag auf, stahlen das Navigationsgerät und legten Feuer - mit geringem Erfolg.

Wie Nixdorf sagte, wurden im Fußraum, am Lichtschalter und an Gurtschlössern die DNA-Spuren der drei Angeklagten gefunden sowie sogenannte Mischspuren an Getränkehalter und Knöpfen der Klimaanlage. Die Spezialisten beschäftigten sich vier Wochen mit dem Material aus dem Auto und Vergleichsproben. Die Verteidiger kritisierten mehrfach eine angeblich mangelhafte Dokumentation der Spurenerhebung - sie konfrontierten den Zeugen jedoch nicht mit Fragen.

Sechs junge Männer zwischen 23 und 28 Jahren sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Die Deutschen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie sollen am frühen Morgen des 25. November 2019 aus dem Dresdner Museum 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen und Sachschäden in Höhe von über einer Million Euro hinterlassen haben. Ihnen wird auch vorgeworfen, einen Stromkasten in der Altstadt und ein Fluchtauto in einer Tiefgarage angezündet zu haben.

Vier Beamte der Berliner Polizei sagten am Nachmittag zur Observation von drei der Angeklagten aus, die am Vorabend des Coups in einem Auto saßen, das in der Bundeshauptstadt kontrolliert wurde. Die Observation sei sehr kurz gewesen, hieß es. Es blieb unklar, wodurch die Maßnahme beendet wurde: weil die drei Männer ausstiegen oder die Beamten das Fahrzeug aus dem Auge verloren hatten. Die Verteidiger legten Widerspruch gegen die Verwendung ihrer Zeugenaussagen ein.

Die drei Angeklagten und ein siebter Tatverdächtiger waren von einer Zivilstreife in Charlottenburg gestoppt worden, weil sie sich auffällig verhalten hatten. Obwohl zu den Männern Einträge wegen Einbruchskriminalität vorlagen und sich im Kofferraum ein Brecheisen und zwei Bolzenschneider befanden, durften sie weiterfahren. Die Beamten hatten vor Gericht angegeben, dass sie keinen Anfangsverdacht, aber eine Observation angefordert hatten.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

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