Die Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen warnt vor einer Entschärfung des Polizeivollzugsdienstgesetzes im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Der vorliegende Entwurf sei «kein Luxus, kein Wunschzettel und keine politische Spielerei», teilte die Landesvorsitzende Cathleen Martin mit. Maßnahmen wie die Überwachung digitaler Kommunikation auf Smartphones und der Einsatz von KI in der elektronischen Verkehrsüberwachung seien angesichts der technischen Entwicklung heute notwendig. «Wer hier künstliche Hürden aufbaut, verhindert nicht Missbrauch - sondern Ermittlungen», so die Gewerkschaft.
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte Anfang vergangenen Jahres entschieden, dass das Polizeivollzugsdienst-Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist und daher überarbeitet werden muss. 35 Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten das sogenannte Normenkontrollverfahren beantragt. Anfang Oktober hatten sich CDU und SPD im sächsischen Kabinett auf einen Entwurf für das neue Polizeivollzugsdienst-Gesetz geeinigt.
Grüne nennen Entwurf einen «Angriff auf die Bürgerrechte»
Die Grünen kritisierten den Entwurf massiv und nannten ihn einen «Angriff auf die Bürgerrechte». Neben der Einführung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die die Möglichkeit der Überwachung von Chat-, Sprach- und Videonachrichten auf Smartphones vorsieht, stießen unter anderem auch der geplante Einsatz von Bodycams und Tasern durch Polizeibeamte auf Kritik.
Der Einsatz von Tasern, die Personen durch Stromstöße außer Gefecht setzen sollen, könne Menschenleben retten und den Gebrauch von Schusswaffen durch die Polizei verhindern, entgegnet die Polizeigewerkschaft. Die Geräte könnten «das Leben von Polizeibeamten und der unbeteiligten Dritten retten», wenn sie zum Einsatz kommen.
Der nächste Schritt in dem Gesetzgebungsverfahren ist eine Anhörung. Die Entscheidung über die Gesetzesänderung fällt der Landtag. Dabei ist die Minderheitskoalition von CDU und SPD auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.
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