Die Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen warnt vor einer Entschärfung des Polizeivollzugsdienstgesetzes im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Der vorliegende Entwurf sei «kein Luxus, kein Wunschzettel und keine politische Spielerei», teilte die Landesvorsitzende Cathleen Martin mit. Maßnahmen wie die Überwachung digitaler Kommunikation auf Smartphones und der Einsatz von KI in der elektronischen Verkehrsüberwachung seien angesichts der technischen Entwicklung heute notwendig. «Wer hier künstliche Hürden aufbaut, verhindert nicht Missbrauch - sondern Ermittlungen», so die Gewerkschaft.
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte Anfang vergangenen Jahres entschieden, dass das Polizeivollzugsdienst-Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist und daher überarbeitet werden muss. 35 Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten das sogenannte Normenkontrollverfahren beantragt. Anfang Oktober hatten sich CDU und SPD im sächsischen Kabinett auf einen Entwurf für das neue Polizeivollzugsdienst-Gesetz geeinigt.