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Gewerbemiete trotz Lockdown? Gerichtstermin in Dresden

Das Außenschild des Gerichtsgebäudes des Oberlandesgerichts Dresden. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Das Außenschild des Gerichtsgebäudes des Oberlandesgerichts Dresden. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Das Sächsische Oberlandesgericht in Dresden verhandelt heute darüber, ob die Zahlung einer Gewerbemiete trotz staatlich verordneter Schließung eines Geschäftes im Corona-Lockdown rechtens ist. Das Landgericht Chemnitz hatte zuvor entschieden, dass eine Ladeninhaberin ihre Miete vollständig begleichen müsse. Dieses Urteil war angefochten worden.

Die Beklagte hatte die Miete für April 2020 nicht gezahlt, weil sie ihr Geschäft vom 19. März bis einschließlich 19. April 2020 aufgrund der sächsischen Allgemeinverfügung nicht öffnen durfte. Die Richter am Chemnitzer Landgericht machten unter anderem geltend, dass ein Mangel des Mietobjektes nicht vorliegt. Ein Festhalten am unveränderten Mietvertrag sei nicht unzumutbar. Mit der Berufung will die Frau erreichen, dass die Klage gegen sie abgewiesen wird.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH