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Geteiltes Echo in Sachsen auf Urteil zur Sterbehilfe

Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug «Bundesverfassungsgericht» steht vor dem Gericht. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug «Bundesverfassungsgericht» steht vor dem Gericht. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sterbehilfe-Verbot hat in Sachsen ein geteiltes Echo ausgelöst. Während der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß am Mittwoch von einem «Urteil der Schande» sprach, begrüßten die Diakonie und auch FDP-Bundestagsmitglied Jürgen Martens die Entscheidung der Richter in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Es verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

«Das Bundesverfassungsgericht hat sich für eine liberale Ansicht der Sterbehilfe ausgesprochen. Für Ärzte und schwerstkranke Menschen ist das ein großer Erfolg», betonte Martens. Das Urteil stärke jeden einzelnen Bürger nachhaltig in seinen Selbstbestimmungsrechten: «Nun ist der Gesetzgeber, insbesondere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, aufgefordert, eine schnelle und effektive Umsetzung dieser gerichtlichen Entscheidung zu garantieren.»

«Für viele todkranke Menschen und ihr ärztliches Fachpersonal ist das eine gute Nachricht. Denn selbstbestimmt zu leben und zuletzt auch zu sterben, ist ein mehr als verständlicher Wunsch», erklärte Diakonie- Chef Dietrich Bauer. Jeder Fall sei aber ein Einzelfall: «Die Straffreiheit darf nicht dazu führen, dass auf alte oder sterbenskranke Menschen sozialer Druck ausgeübt wird, das eigene Leben aktiv zu beenden.»

Krauß sah hingegen in der bisherigen Regelung eine Brandmauer, die dafür gesorgt habe, dass ältere und kranke Menschen nicht in den Tod getrieben werden: «Selbstmorde nehmen in einer Gesellschaft zu, wo der Sterbehilfe niedrige Hürden aufgestellt werden.»

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug «Bundesverfassungsgericht» steht vor dem Gericht. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild