loading

Nachrichten werden geladen...

Geschenkte Freiheit zum Fest: 48 Gefangene früher entlassen

Auf einem mit einem Weihnachtsbaum geschmückten Gefängnisflur schließt ein Justizvollzugsbeamter eine Zellentür ab. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Auf einem mit einem Weihnachtsbaum geschmückten Gefängnisflur schließt ein Justizvollzugsbeamter eine Zellentür ab. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Dank einer grünen Justizministerin gibt es seit 2020 auch in Sachsen die sogenannte Weihnachtsamnestie. Auch in diesem Jahr kommen wieder Straftäter vorfristig frei - die ersten schon einen Monat vor dem Fest.

Zum dritten Mal haben sich Gefängnistüren für Straftäter, die zu weniger als zwei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurden, vor ihrem eigentlichen Haftende rund um die Feiertage in Sachsen geöffnet. Am 15. November kamen nach Angaben des Justizministeriums 48 Erwachsene vorfristig frei. Rechtliche Grundlage ist eine ministerielle Anordnung anlässlich des Weihnachtsfests.

Bis Heiligabend können sich, bei entsprechender Voraussetzung, die Tore noch für weitere Inhaftierte früher als gedacht öffnen, wenn ihre Haft bis zum 5. Januar 2023 regulär enden würde, wie eine Ministeriumssprecherin sagt. Der erlassene Strafrahmen beträgt maximal 50 Tage oder, bei den Fällen einer Ersatzfreiheitsstrafe - wenn zu Geldstrafen Verurteilte nicht zahlen können - 50 Tagessätze.

Die Voraussetzungen für ein früheres Haftende sind streng, wegen besonders schwerer Straftaten sowie zu über zwei Jahren Haft Verurteilte sind generell davon ausgenommen, ebenso wie im Vollzug auffällige Gefangene. Zudem müssen medizinische Versorgung, Unterkunft und Lebensunterhalt sicher, Betroffene einverstanden und Gefangene in Ersatzhaft den Großteil der Strafe verbüßt haben.

Die Resonanz ist nach Ministeriumsangaben «durchaus positiv». Es sei nicht nur ein Zeichen für Nächstenliebe und Mitgefühl, sondern auch eine Möglichkeit, das Fest zur Wiederintegration in Familie und soziales Umfeld zu nutzen. Zudem könnten bei Entlassung vor den Feiertagen noch wichtige Behördengänge, Arztbesuche oder Therapie- und Vorstellungsgespräche erledigt werden.

Bis 2019 war der Freistaat das einzige Bundesland neben Bayern ohne «Weihnachtsamnestie». Es kamen nur Gefangene vorfristig zu den Feiertagen nach Hause, deren Haft offiziell zwischen 22. Dezember und 2. Januar endete. Mit dem Wechsel von CDU zu Grüne an der Spitze des Justizministeriums passte sich auch Sachsen an - zur Premiere waren 59 Menschen im Advent schon in Freiheit, ein Jahr später 49.

Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten