Zum dritten Mal haben sich Gefängnistüren für Straftäter, die zu weniger als zwei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurden, vor ihrem eigentlichen Haftende rund um die Feiertage in Sachsen geöffnet. Am 15. November kamen nach Angaben des Justizministeriums 48 Erwachsene vorfristig frei. Rechtliche Grundlage ist eine ministerielle Anordnung anlässlich des Weihnachtsfests.
Bis Heiligabend können sich, bei entsprechender Voraussetzung, die Tore noch für weitere Inhaftierte früher als gedacht öffnen, wenn ihre Haft bis zum 5. Januar 2023 regulär enden würde, wie eine Ministeriumssprecherin sagt. Der erlassene Strafrahmen beträgt maximal 50 Tage oder, bei den Fällen einer Ersatzfreiheitsstrafe - wenn zu Geldstrafen Verurteilte nicht zahlen können - 50 Tagessätze.
Die Voraussetzungen für ein früheres Haftende sind streng, wegen besonders schwerer Straftaten sowie zu über zwei Jahren Haft Verurteilte sind generell davon ausgenommen, ebenso wie im Vollzug auffällige Gefangene. Zudem müssen medizinische Versorgung, Unterkunft und Lebensunterhalt sicher, Betroffene einverstanden und Gefangene in Ersatzhaft den Großteil der Strafe verbüßt haben.