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Gericht unterbricht Ferien im NSU-Prozess für zwei Tage

Das Oberlandesgericht München legt diesen Donnerstag und Freitag zwei Verhandlungstage im NSU-Prozess ein und unterbricht damit die Sommerpause in dem Verfahren. Das ist nötig, weil laut Gesetz höchstens vier Wochen Unterbrechung der Verhandlung erlaubt sind. Letzter Prozesstag vor den Ferien war der 1. August. Regulär weiter geht es am 12. September.

Über die Tagesordnungen der beiden Zwischentage hatte das Gericht vor den Ferien nur mitgeteilt, es wolle neue Dokumente verlesen und als Beweismittel einbringen. Das hatte viele Beteiligte überrascht. Außerdem wird voraussichtlich die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer fortsetzen. Die Ankläger haben bereits an den letzten fünf Prozesstagen ihren Schlussvortrag begonnen.

Offen ist, ob die Anklage ihr Plädoyer bis zum Freitag beenden kann oder nach der Sommerpause erneut fortsetzt. Die Anträge mit der Strafforderung für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Terrorhelfer will Bundesanwalt Herbert Diemer erst zum Schluss stellen. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden des «Nationalsozialistischen Untergrunds» angeklagt. Bei neun der Taten war das Motiv Fremdenhass. 

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Peter Kneffel