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Gericht: Kein zusätzliches Zeugnis bei Corona-Test nötig

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Sachsen zurückkehrt und negativ getestet wird, muss kein weitere Zeugnis seines Hausarztes vorlegen. Das hat das Verwaltungsgericht in Leipzig entschieden und sich dabei auf die Quarantäne-Verordnung des Freistaates bezogen. Es gab damit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Urlaubers statt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Der Mann war am 15. August von Mallorca nach Leipzig zurückgekehrt. Am Flughafen Leipzig/Halle hatte er sich einem Corona-Test unterzogen. Die ärztliche Bestätigung über das negative Testergebnis übersandte er tags darauf an das Gesundheitsamt. Die Stadt Leipzig teilte ihm daraufhin mit, dass für eine Befreiung von der Quarantäne außerdem ein ärztliches Zeugnis zur Symptomfreiheit erforderlich sei.

Die 3. Kammer des Leipziger Verwaltungsgerichtes entschied, dass diese Rechtsansicht der Stadt Leipzig mit dem Wortlaut der aktuellen Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung vom 14. Juli 2020 nicht im Einklang steht. Gegen den Beschluss kann die Stadt Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild