Ein ehemaliger Unterstützer der rechtsextremen Szene darf seine weitere juristische Ausbildung in Sachsen fortsetzen. Dazu hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen den Freistaat verpflichtet (2 B 267/25) Somit kann der Mann, der bereits das erste Staatsexamen in Jura hat, an einem juristischen Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Sachsen teilnehmen.
Den Antrag des Bewerbers hatte das Oberlandesgericht Dresden mehrfach abgelehnt, weil es ihn für ungeeignet hielt. Begründet wurde dies mit dem langen Engagement in der rechtsextremistischen Szene. Demnach war der Mann Bewerber in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und im Verein «Ein Prozent».
Nur strafbare politische Betätigung kann Weigerung begründen
Das OVG gab der Beschwerde des Mannes nun recht. Man sei an den Beschluss des sächsischen Verfassungsgerichtshofes gebunden, wonach ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst rechtfertigen könne. Also nur dann, wenn der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft.
Ein strafbares Verhalten konnte dem Antragsteller nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts nicht vorgeworfen werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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