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Dresdner Polizei kontrolliert Maskenpflicht: Kaum Verstöße

Ein Schild weist auf Mundschutzpflicht hin. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild
Ein Schild weist auf Mundschutzpflicht hin. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Die Polizei hat in Dresden stichprobenartig die Einhaltung der Maskenpflicht in Straßenbahnen kontrolliert. Dafür waren am Montagmorgen mehrere Beamte gemeinsam mit Ordnungsamt-Mitarbeitern für eine größer angelegte Aktion unterwegs. «Aufgrund steigender Fallzahlen sieht sich die Polizei in der Pflicht, die bestehenden Regeln auch zu kontrollieren», sagte Polizeisprecher Marko Laske.

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen ist seit dem 1. September ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Seitdem wird auch kontrolliert, an diesem Montag allerdings mit einer konzertierten Aktion.

Es gehe nicht darum, möglichst viel Verstöße aufzuzeigen und Bußgelder zu kassieren, betonte Polizeisprecher Laske. Vielmehr sollten die Menschen sensibilisiert werden. «Und wir möchten uns einen Überblick verschaffen, wie das aktuelle Lagebild ist, ob sich die Bürger daran halten.»

Bei ihren Kontrollen gab es zunächst kaum Verstöße gegen die Maskenpflicht. Lediglich eine Frau trug beim Bahnfahren in der Dresdner Innenstadt keinen Mund-Nasen-Schutz. Von den Polizisten angesprochen, räumte sie ein, dass sie vergessen habe, die Maske aufzusetzen - und holte das sogleich nach. Ein 20-jähriger Student, der ebenfalls ohne Maske in der Bahn unterwegs war, zeigte ein Attest vor, das ihn nach einer Nasenoperation vom Tragen einer Maske befreite. Die Kontrolle der Polizei in Uniform bezeichnete er als «ein wenig gruselig». Die Reaktionen der Fahrgäste auf die Kontrollen reichten von Zustimmung bis hin zu Unverständnis. «Das macht doch alles keinen Spaß mehr», sagte eine ältere Dresdnerin. Bis zum Nachmittag sollten die verstärkten Kontrollen laufen.

Nach Angaben der Stadtverwaltung wurden seit dem 1. September 2595 Verstöße gegen die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften registriert. Eine Ordnungswidrigkeit liege jedoch nur vor, wenn vorsätzlich gegen die Regeln verstoßen werde, so eine Stadtsprecherin. Die Verstöße mit Bußgeld liegen den Angaben zufolge «im mittleren zweistelligen Bereich».

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Schild weist auf Mundschutzpflicht hin. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild