Im Abgasskandal von VW hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) den Konzern in einem weiteren Fall zu anteiligem Schadenersatz verurteilt. Wie das OLG am Mittwoch mitteilte, hatte der Kläger im Sommer 2012 einen VW Touran TDI gekauft. Er wollte mit seiner Klage nun den Kaufpreis zurück, weil der Dieselmotor mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Laut OLG steht dem Käufer ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Kaufpreises zu, weil VW ihn durch eine manipulierte Software getäuscht und damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.
«Das Verhalten der verantwortlichen Personen der Volkswagen AG erweise sich als sittenwidrig, weil ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber Aufsichtsbehörden und Verbrauchern geschaffen worden sei», hieß es. Die Kläger müsse sich allerdings die bereits erfolgte Nutzung des Wagens anrechnen lassen, weshalb es nicht um den vollen Kaufpreis gehen könne. Das Urteil kann mit Revision am Bundesgerichtshof angefochten werden.