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CDU will Jugendstrafrecht verschärfen

Die CDU in Sachsen hat eine Verschärfung des Jugendstrafrechtes ins Gespräch gebracht. (Symbolbild) / Foto: Christian Charisius/dpa
Die CDU in Sachsen hat eine Verschärfung des Jugendstrafrechtes ins Gespräch gebracht. (Symbolbild) / Foto: Christian Charisius/dpa

Kinder-Gangs und schwere Verbrechen: Die CDU fordert härtere Regeln für Jugendliche und stellt dabei auch das Alter für Strafmündigkeit zur Diskussion.

Die CDU in Sachsen will das Jugendstrafrecht reformieren. «Angesichts der Schwere mancher Straftaten sehr junger Menschen sollten wir auch über die Strafmündigkeit von 12- bis 14-Jährigen reden. Da geht es mittlerweile in einzelnen Fällen sogar um Mord», sagte Innenminister Armin Schuster (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Es gebe in Deutschland Gangs, die sich aus Kindern zusammensetzen. Zudem müsse man bei 14- bis 18-Jährigen über eine Verschärfung möglicher Strafen für bestimmte schwere Straftaten nachdenken.

Gestörtes Verhältnis, was ein Regelverstoß ist

«Ich habe den Eindruck, dass Ordnung, eine ordnende Hand, ein starker Rechtsstaat, konsequentes Handeln und eine konsequente Ahndung von Straftaten wichtiger sind denn je. Vor allem bei jungen Menschen wächst die Anzahl derer, die ein gestörtes Verhältnis dazu haben, was ein Regelverstoß ist. Das müssen wir die kriminellen Kinder und Jugendlichen wieder stärker spüren lassen», stellte der Minister klar.

Bei 18- bis 21-Jährigen soll Strafrecht für Erwachsene die Regel sein

Nach den Worten von Schuster ist es notwendig, bei den Heranwachsenden - also der Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen - das «Regel-Ausnahme-Verhältnis» wieder ins Lot zu bringen. «Die Regel muss das Erwachsenenstrafrecht sein, die Ausnahme - je nach Reifegrad - das Jugendstrafrecht.»

Landtag debattiert über Reform des Jugendstrafrechts

Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag will eine Reform des Jugendstrafrechts an diesem Donnerstag in der Aktuellen Stunde des Parlaments debattieren. Auf der einen Seite müsse man sehen, wie man Kinder in der Schule erreichen und auf sie einwirken könne, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Sören Voigt. Auf der anderen Seite gehe es um das Strafrecht. Wenn Jugendliche von sich sagen, sie könnten ja wegen des Alters gar nicht bestraft werden, dann gebe es ein Problem. 

Strafmündigkeit ist eine Voraussetzung für die Verfolgung von Straftaten. In Deutschland ist man erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig. Unterhalb dieser Altersgrenze gelten Kinder als schuldunfähig.

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