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BSW-Anzeige – Ermittlungen wegen Verleumdung gegen Habeck

Gegen Robert Habeck (Grüne) ging eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein. (Archivbild) / Foto: Carsten Koall/dpa
Gegen Robert Habeck (Grüne) ging eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein. (Archivbild) / Foto: Carsten Koall/dpa

Sahra Wagenknecht und das BSW haben den Ex-Wirtschaftsminister angezeigt. Er soll falsche Tatsachen über die Partei und ihre Vorsitzende verbreitet haben.

Wegen mutmaßlicher Verleumdung Sahra Wagenknechts und des BSW ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Bei einem Wahlkampfauftritt in Dresden vor der sächsischen Landtagswahl 2024 soll Habeck laut Strafanzeige «inhaltlich unzutreffende Tatsachen» über die Partei und ihre Vorsitzende geäußert haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Nach Position der Verteidigung handelte es sich demnach um eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung.

Habeck hatte im Rahmen der Wahlkampfschlussveranstaltung seiner Partei am 30. August in einem Kino in der sächsischen Landeshauptstadt eine Rede gehalten, bei der die Äußerungen gefallen sein sollen. Habeck war zu dem Zeitpunkt Bundeswirtschaftsminister, nun sitzt er als Abgeordneter im Bundestag. 

«Es geht nicht um Beleidigung, sondern um offene Lügen und Verleumdung zur Manipulation des Wahlkampfes», sagte Wagenknecht gegenüber «Bild». Ihre Partei wehre sich gegen die Behauptung Habecks, das BSW würde sich «für seine Meinung bezahlen lassen», im Internet «Stimmen kaufen» und «Trollarmeen aufbauen», sagte Wagenknecht.

Aufhebung der Immunität Habecks beantragt

Die Strafanzeige von Wagenknecht und des BSW ging laut Behörde im vergangenen November ein. Im Februar habe die Staatsanwaltschaft die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Absicht informiert, ein Strafverfahren gegen Habeck einzuleiten, und einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt. Anschließend sei ein Ermittlungsverfahren wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet worden. 

Wegen des Verdachts der üblen Nachrede kann die Staatsanwaltschaft zusätzlich erst ermitteln, wenn die Immunität von Habeck im Bundestag aufgehoben wird. Eine Entscheidung dazu sei noch nicht übermittelt worden, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. In der vergangenen Woche hatte der Bundestag eine Aufhebung der Immunität von Habeck abgelehnt. Ob es sich dabei um denselben Fall handelt, konnte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht bestätigen.

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