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BGH vor Urteil zu Zinsnachforderungen

Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Im Streit über Zinsnachforderungen von Prämiensparern zeichnet sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in zentralen Punkten ein Erfolg der klagenden Verbraucherschützer ab. Die Karlsruher Richterinnen und Richter machten am Mittwoch in ihrer Verhandlung über die erste Musterfeststellungsklage zum Thema deutlich, dass sie vor allem bei den Sparkassen weit verbreitete Klauseln in alten Prämiensparverträgen für unwirksam halten. Sie kündigten an, wichtige Fragen zur Berechnung von Nachzahlungen direkt selbst beantworten zu wollen, und zwar im Sinne der klagenden Verbraucherzentrale Sachsen. Das Urteil sollte voraussichtlich um 15.00 Uhr verkündet werden.

Die fraglichen Klauseln, die sich in vielen langjährigen Prämiensparverträgen aus den 90er und 2000er Jahren finden, berechtigten die Kreditinstitute, weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Das ist schon nach früheren BGH-Urteilen unzulässig. Trotzdem ist es für Betroffene bis heute schwierig, entgangenes Geld nachträglich ausgezahlt zu bekommen. Die Verbraucherzentralen werfen den Sparkassen vor, hier bewusst auf Zeit zu spielen und versuchen, mit mehreren Musterklagen Bewegung in die Sache zu bringen.

Allerdings wird auch das BGH-Urteil aller Voraussicht nach keine vollständige Klärung bringen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger sagte, dass die Frage, welcher Zinssatz nun genau der richtige sei, mit Hilfe eines Sachverständigen am Oberlandesgericht Dresden geklärt werden müsste. Auch zur Frage, wann Ansprüche möglicherweise verjährt sind, wird es zunächst wohl keine höchstrichterliche Entscheidung geben. (Az. XI ZR 234/20)

Allein zu der Musterklage am BGH, die sich gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig richtet, haben sich mehr als 1300 Betroffene angemeldet. Nach den Berechnungen der Verbraucherschützer hat ihnen die Sparkasse im Durchschnitt 3100 Euro zu wenig gezahlt.

Ankündigung des BGH

Urteil des OLG Dresden vom 22. April 2020

Verbraucherzentrale über das OLG-Urteil

Verbraucherzentrale über die Musterklagen und das BGH-Verfahren

Leipziger Sparkasse zum OLG-Urteil

Verbraucherzentralen über unwirksame Klauseln bundesweit

Infos der Bafin zu Zinsanpassungsklauseln

BGH-Urteil von 2004 zu unzulässiger Klausel

BGH-Urteil von April 2010 zur Zinsberechnung

BGH-Urteil von Dezember 2010 zur Zinsberechnung

Bafin zur Allgemeinverfügung

Bafin zu anhängigen Rechtsbehelfen

Position des DSGV im Streit mit der Bafin

Sparkassen-Präsident zum Thema, S. 11-12

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH