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BGH verhandelt Musterklage zu Zinsnachzahlungen

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Verbraucherschützer wollen Tausenden Sparerinnen und Sparern mit alten Prämiensparverträgen am heutigen Mittwoch (11.00 Uhr) den Weg zu Zinsnachzahlungen ebnen. Die Verbraucherzentralen haben dafür mehrere Musterfeststellungsklagen gestartet. Die erste davon wird nun am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Ob gleich ein Urteil verkündet wird, ist offen. (Az. XI ZR 234/20)

Hintergrund ist, dass vor allem viele Sparkassen in den 1990er und 2000er Jahren langjährige Prämiensparverträge abgeschlossen haben, die unzulässige Klauseln enthielten. Diese Klauseln berechtigten die Geldhäuser, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen.

Betroffene Sparer haben aus heutiger Sicht möglicherweise zu wenig Zinsen erhalten. Vor dem BGH geht es in erster Linie um die Frage, wie viel Geld ihnen genau zusteht, also wie die Ansprüche zu berechnen sind. Im konkreten Fall klagt die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig. Allein zu dieser Musterklage haben sich mehr als 1300 Betroffene angemeldet.

Ankündigung des BGH

Urteil des OLG Dresden vom 22. April 2020

Verbraucherzentrale über das OLG-Urteil

Verbraucherzentrale über die Musterklagen und das BGH-Verfahren

Leipziger Sparkasse zum OLG-Urteil

Verbraucherzentralen über unwirksame Klauseln bundesweit

Infos der Bafin zu Zinsanpassungsklauseln

BGH-Urteil von 2004 zu unzulässiger Klausel

BGH-Urteil von April 2010 zur Zinsberechnung

BGH-Urteil von Dezember 2010 zur Zinsberechnung

Bafin zur Allgemeinverfügung

Bafin zu anhängigen Rechtsbehelfen

Position des DSGV im Streit mit der Bafin

Sparkassen-Präsident zum Thema, S. 11-12

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH