Verbraucherschützer wollen Tausenden Sparerinnen und Sparern mit alten Prämiensparverträgen am heutigen Mittwoch (11.00 Uhr) den Weg zu Zinsnachzahlungen ebnen. Die Verbraucherzentralen haben dafür mehrere Musterfeststellungsklagen gestartet. Die erste davon wird nun am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Ob gleich ein Urteil verkündet wird, ist offen. (Az. XI ZR 234/20)
Hintergrund ist, dass vor allem viele Sparkassen in den 1990er und 2000er Jahren langjährige Prämiensparverträge abgeschlossen haben, die unzulässige Klauseln enthielten. Diese Klauseln berechtigten die Geldhäuser, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen.
Betroffene Sparer haben aus heutiger Sicht möglicherweise zu wenig Zinsen erhalten. Vor dem BGH geht es in erster Linie um die Frage, wie viel Geld ihnen genau zusteht, also wie die Ansprüche zu berechnen sind. Im konkreten Fall klagt die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig. Allein zu dieser Musterklage haben sich mehr als 1300 Betroffene angemeldet.
Urteil des OLG Dresden vom 22. April 2020
Verbraucherzentrale über das OLG-Urteil
Verbraucherzentrale über die Musterklagen und das BGH-Verfahren
Leipziger Sparkasse zum OLG-Urteil
Verbraucherzentralen über unwirksame Klauseln bundesweit
Infos der Bafin zu Zinsanpassungsklauseln
BGH-Urteil von 2004 zu unzulässiger Klausel
BGH-Urteil von April 2010 zur Zinsberechnung
BGH-Urteil von Dezember 2010 zur Zinsberechnung
Bafin zu anhängigen Rechtsbehelfen
Position des DSGV im Streit mit der Bafin
Sparkassen-Präsident zum Thema, S. 11-12
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH