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Gewalt gegen Gefangene: Bewährungsstrafen für Wärter

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Fünf derzeit suspendierte Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden sind vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die 31- bis 53-Jährigen 2018 wiederholt ausländische Gefangene geschlagen und anderweitig verletzt haben. Die Richter verhängten am Freitag für vier Bedienstete Haftstrafen auf Bewährung zwischen einem halben sowie einem Jahr und sieben Monaten. Ein 48-Jähriger bekam eine Geldstrafe von 3600 Euro. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an.

Das seien keine minderschweren Fälle, denn eine JVA sei ein sensibler Bereich und die Taten auch so «nicht hinnehmbar», sagte der Vorsitzende Richter. Die Chatverläufe belegten die Körperverletzung im Amt, die Inhalte «sind gruselig und menschenverachtend». Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte bereits im Plädoyer gesagt, darin werde die «fremdenfeindliche und rassistische Gesinnung» der Angeklagten deutlich.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass drei der Männer einen Tunesier misshandelten, der zum Schutz vor Fremd- und Eigengefährdung in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht war. Der 28-Jährige wurde zu Boden gebracht, an den Händen gefesselt, teils getreten und geschlagen - wie ein weiterer Gefangener knapp eine Woche zuvor. Ein anderer Inhaftierter, der seine Zelle unter Wasser gesetzt haben soll, wurde geschubst, rutschte aus, prallte gegen die Tür und verletzte sich am Kopf.

Das höchste Strafmaß bekam ein 43-Jähriger, der 2018 den Haftbefehl gegen einen irakischen Untersuchungsgefangenen veröffentlicht und rechtsextremen Kreisen zugespielt hatte. Darin wurde die dafür verhängten elf Monate mit eingerechnet. Der Mann ist Beisitzer im sächsischen AfD-Landesvorstand. Bei den Ermittlungen dazu war die Polizei auf Chatgruppen gestoßen, in denen sich Bedienstete über ausländische Gefangene lustig gemacht und sich auch mit tätlichen Übergriffen gebrüstet hatten.

Der 48-Jährige hatte vor Gericht nur eingeräumt, dass er das Bild eines Gefangenen in einer Chatgruppe gepostet hatte. Dass er selbst in der Gruppe war, sei für ihn heute «nicht nachvollziehbar», sagte er vor der Urteilsverkündung. Seine Mitangeklagten gaben während der Verhandlung zu Protokoll, sie hätten sich an die Vorschriften gehalten. Der 43-Jährige sagte in seinem letzten Wort, er stehe zu seinem Fehler mit dem Haftbefehl.

Justizministerin Katja Meier (Grüne) sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Ich begrüße sehr, dass in diesem Verfahren nun ein Urteil ergangen ist. Die Rechtskraft bleibt nun abzuwarten. Ganz unabhängig davon gilt aber: Rassismus und willkürlicher Gewalt im Gefängnis müssen wir entschieden entgegentreten.» Gerade Bedienstete im Justizvollzug stünden in einer besonderen Verantwortung - dem einzelnen Gefangenen, aber auch ihrer gesellschaftlichen Aufgabe gegenüber.

«Gerade im Verhältnis zu den Gefangenen gilt: Sie müssen sich uneingeschränkt darauf verlassen können, dass sich die Bediensteten ihnen gegenüber ausnahmslos rechtmäßig verhalten. Wer diese Grundprinzipien nicht beachtet, hat im Justizvollzugsdienst nichts verloren», betonte Meier. Man werde die Urteilsgründe nun detailliert auswerten und ihre Bedeutung für die Disziplinarverfahren gegen die Justizbediensteten prüfen. «Soweit nicht bereits aufgrund des rechtskräftigen Urteils der Amtsverlust für die Verurteilten eintritt, werden nach Rechtskraft die gegen die Bediensteten mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst geführten Disziplinarverfahren wieder aufgenommen und fortgeführt werden.»

«Wir haben die Vorfälle ganz grundsätzlich zum Anlass genommen, die bereits bestehenden Maßnahmen zum Erkennen und Bekämpfen von Rechtsextremismus zu intensivieren und neue Maßnahmen, insbesondere im Bereich des Auswahlverfahrens und der Aus- und Fortbildung zu etablieren», sagte Meier abschließend.

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