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Beinschuss bei Einbruch: Landgericht lehnt Schmerzensgeld ab

Eingang von Landgericht und Amtsgericht in Zwickau. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv
Eingang von Landgericht und Amtsgericht in Zwickau. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

Fünf Jahre nach einem Schuss aus einer Polizeipistole ins Bein hat ein mutmaßlicher Einbrecher keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Eine entsprechende Entscheidung verkündete am Dienstag das Zwickauer Landgericht in einem Zivilverfahren, teilte die Pressestelle mit. Die beiden Polizeibeamten des mobilen Einsatzkommandos (MEK) hätten sich bei der vorläufigen Festnahme keiner Straftat im Amt im Sinne einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Der Kläger und ein mutmaßlicher Mittäter waren in der Nacht zum 24. Juli 2015 nach einer längerfristigen Observation bei einem Einbruch in die Agrargenossenschaft Reichenbach im Vogtland von der Polizei gestellt worden. An dem Einsatz waren Beamte aus Sachsen und Thüringen beteiligt.

Weil die Männer damals Gegenwehr geleistet haben sollen, fielen auch Schüsse, bei denen der Kläger am rechten Bein getroffen wurde. Der Schuss war aus der Dienstwaffe eines sächsischen Polizeibeamten abgefeuert worden.

Der Angeschossene hatte angegeben, dass er aufgrund der Verletzung dauerhaft Schmerzen und Behinderungen habe. Er fordert nun mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 200 Euro. Aus seiner Sicht sei der Polizeieinsatz rechtswidrig gewesen. Er habe sich mit dem angeblichen Mittäter auf dem Gelände aufgehalten, um ein Fahrzeug zu verkaufen. Im Strafverfahren hatte er noch angeben, dass er dort Buntmetall kaufen wollte. Nach Ansicht der Beklagten waren der Einsatz und damit auch der Schusswaffengebrauch rechtmäßig. Ein Ermittlungsverfahren gegen die handelnden Beamten sei eingestellt worden, so ein Gerichtssprecher.

Das Landgericht Gera hatte im März 2018 beide Männer wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu jeweils sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen das Urteil legten die Angeklagten Revision ein. Eine Entscheidung des BGH steht bislang aus. Ermittelt hatte damals die Staatsanwaltschaft Gera wegen mehr als 100 Taten seit dem Jahr 2003. Verurteilt wurden die beiden Männer wegen 17 Einbrüchen und fünf Versuchen.

Das Urteil im jetzigen Zivilverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Berufung vor dem Oberlandesgericht Dresden einlegen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Eingang von Landgericht und Amtsgericht in Zwickau. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv