loading

Nachrichten werden geladen...

21-Jähriger wegen Mordversuchs zu Freiheitsstrafe verurteilt

Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Wegen versuchten Mordes hat das Landgericht Görlitz am Dienstag einen jungen Mann aus Grevenbroich (Nordrhein-Westfalen) zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt - an seinem Geburtstag. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Deutsche im August 2021 eine Zittauerin töten wollte, um seine Freundin nicht zu verlieren. Der 21-Jährige habe eine Art Opfer bringen wollen, als Liebesbeweis. Weil er zur Tatzeit noch heranwachsend war, kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung der Kammer sah der Abiturient in der besten Freundin seiner Partnerin eine Rivalin. Er habe verhindern wollen, dass sie sich weiter in seine Beziehung einmische, gestand der Angeklagte. Ende August 2021 fuhr er mit der Bahn 700 Kilometer nach Zittau, klingelte an ihrer Tür und gab sich als Postbote aus. Im Hausflur dann drückte er der 21-Jährigen die Kehle zu und schlug sie bewusstlos. Ein Zeuge zog ihn von ihr weg und rettete ihr so das Leben.

Die Frau habe ihn und seine Freundin auseinander bringen wollen, sagte der Angeklagte im Prozess. Er sei wütend und verzweifelt gewesen und habe seiner Freundin mit der Tat beweisen wollen, dass es ihm ernst sei. Die Beiden hatten sich 2017 in einem Internetforum kennengelernt, später war sie in seine Nähe gezogen.

Die beste Freundin seiner ersten Liebe sei ein Störfaktor gewesen, sagte sein Verteidiger, der zuvor auf versuchten Totschlag plädierte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Tat geplant und die Beziehung da schon in die Brüche gegangen. Sie plädierte auf zehn Jahre Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Im Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte unter Tränen bei der jungen Zittauerin und sagte: «So weit hätte es nicht komme dürfen.»

Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten