Sachsens Gerichte wurden im vergangenen Jahr häufiger wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten angerufen. Im Vergleich zu 2019 gingen insgesamt 55 Verfahren mehr ein, wie aus der Statistik des Justizministeriums hervorgeht. So stehen für die Amtsgerichte 379 Neueingänge zu Buche sowie 34 Berufungen an den Landgerichten. 2019 waren es 329 und 29, in diesem Jahr gingen in erster Instanz bisher 71 Verfahren ein. 2020 machten sie nur gut ein Prozent der Zivilverfahren an Amtsgerichten und zwei Prozent der Zivilsachen in zweiter Instanz aus.
Nach Ministeriumsangaben geht es meist um Unterlassungs-, Duldungs- und Ausgleichsansprüche wie überstehende Äste, Wurzeln oder herabfallendes Laub vom Nachbargrundstück, Geruch und Lärm durch Grillen oder Kinder oder einfach einen zu hohen Gartenzaun. Auch um Mauern, die Sanierung von Häusern, Garagen oder Schuppen auf der Grundstücksgrenze wird oft gestritten - oder die Ableitung von Regenwasser.
Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) warb am Tag der Nachbarschaft für Kommunikation statt Konfrontation. «Unser Zuhause ist ein Ort der Familie, ein Ort, an dem wir Kraft gegen den Stress des Alltags tanken und nicht zuletzt auch ein Ort des sozialen Miteinanders.» Streitigkeiten über Grundstücksbepflanzung, Baulärm oder Grillfest machten den nachbarschaftlichen Frieden oft ungeahnt schwer. Oft helfe ein Gespräch im Vorfeld, Konflikte zu vermeiden, so Meier. «Wie wichtig ist es da, dass man sich versteht und Rücksicht auf die gegenseitigen Bedürfnisse nimmt.»
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH