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75 Prozent aller Verfahren gegen Polizeibeamte

Ein Schild mit der Aufschrift «Polizei» hängt am Gebäude eines Präsidiums. / Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild
Ein Schild mit der Aufschrift «Polizei» hängt am Gebäude eines Präsidiums. / Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

Die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hat bei der sächsischen Polizei in Sachen Datenschutz im vergangenen Jahr «teilweise gravierende Defizite» festgestellt. So habe es Fälle gegeben, bei denen Polizeibedienstete das Auskunftssystem illegal für private Zwecke genutzt haben sollen, wie die Datenschutzbeauftragte bei Übergabe ihres aktuellen Berichts an den Landtag am Dienstag in Dresden mitteilte. In einem Fall etwa wurde die Handynummer einer Frau herausgesucht und kontaktiert.

Derartige Vorfälle würden meist nur durch Zufall entdeckt, sagte Hundert. «Die Polizei kontrolliert nicht ständig, aus welchen Gründen man ein Polizeiauskunftssystem aufgerufen hat.» Zugriffe werden der Datenschutzbeauftragte zufolge allerdings dokumentiert. Wenn also ein Verdacht bestehe, könne dieser auch überprüft werden.

Dem Bericht zufolge soll es sich in 74 Verfahren, die im vergangenen Jahr gegen öffentliche Stellen eingeleitet wurden, in 75 Prozent der Fälle um Polizeibeamte gehandelt haben.

Zudem wurden erhobenen Daten, die für die polizeiliche Arbeit nicht mehr erforderlich waren, nicht in allen Fällen unverzüglich gelöscht. «Die Speicherung von Daten über einen für den konkreten erforderlichen Zweck hinausgehenden Zeitraum ist jedoch rechtswidrig», erklärte Hundert.

Außerdem enthielten Anträge auf Überwachungen teils unzureichende Angaben über den Umfang der Maßnahme. In einem Fall wurde eine Überwachung auch fortgesetzt, nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer überschritten war.

Die Grünen im sächsischen Landtag lobten die Kontrolle durch die unabhängige Datenschutzbeauftragte. «Datenschutz ist elementar für die freie Entfaltung der Persönlichkeit», sagte der Abgeordnete Valentin Lippmann. Der Tätigkeitsbericht zeige, dass in der polizeilichen Praxis datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht immer genügt werde.

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