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Digitalisierungsförderung in Sachsen

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/transformation-digital-3746922/
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Sachsen hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um seine Wirtschaft für die Zukunft zu rüsten. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von verschiedenen Förderprogrammen, die die digitale Transformation unterstützen. Wer rechtzeitig investiert, sichert sich Wettbewerbsvorteile und spart bares Geld – denn viele Maßnahmen werden mit hohen Zuschüssen bezuschusst.

🧾 Digitalisierung & E-Rechnung: Nicht vergessen

Die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich seit 2025 ist ein klassisches Beispiel dafür, wie gesetzliche Vorgaben konkreten Handlungsbedarf für Unternehmen auslösen. Gerade für kleinere Unternehmen ist die Einführung einer rechtskonformen digitalen Rechnungsverarbeitung unumgänglich – und dafür gibt es finanzielle Unterstützung.

Unternehmen, die ihre Buchhaltung, Fakturierung oder Warenwirtschaftssysteme modernisieren wollen, können dafür gezielt Digitalisierungszuschüsse beantragen. Förderfähig sind unter anderem:

  • Anschaffung von Software zur Erstellung und Verwaltung elektronischer Rechnungen
  • Integration der E-Rechnung in bestehende ERP- oder Buchhaltungssysteme
  • Schulungen für Mitarbeitende zur Umstellung auf digitale Prozesse

🔗 Detaillierte Informationen rund um die E-Rechnung und ihre praktische Umsetzung findest du hier: www.lexware.de/wissen/faktura-warenwirtschaft/e-rechnung/

💡 Digital-Zuschuss EFRE 2021–2027 (über die SAB)

Das zentrale Förderprogramm zur Digitalisierung im sächsischen Mittelstand. Es richtet sich an KMU aller Branchen mit Betriebsstätte in Sachsen.

🔗 Infos & Antragstellung: https://www.sab.sachsen.de/wir-geben-ideen-kraft

Gefördert werden:

  • Einführung von IT-Systemen (z. B. ERP, CRM, Warenwirtschaft)
  • Automatisierung betrieblicher Prozesse
  • IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Digitale Geschäftsmodelle
  • Mitarbeiterschulungen

Zwei Förderlinien:

  • Heranführung an Digitalisierung: Für Kleinstunternehmen, bis zu 10.000 € Zuschuss 
  • Transformation: Für KMU mit bis zu 100.000 € Förderung

Förderquote:

  • Bis zu 60 % bei Kleinstunternehmen
  • 50 % bei kleinen Unternehmen
  • 35 % bei mittleren Unternehmen
  • 10 % Bonus, wenn tarifliche oder tarifgleiche Bezahlung nachgewiesen wird

👥 unternehmensWert:Mensch plus – Förderung digitaler Arbeitsprozesse


Das Programm unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, digitale Arbeits- und Lernprozesse gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden zu gestalten. Der Fokus liegt nicht auf der Technik, sondern auf der Einführung moderner, agiler Arbeitsweisen und einer nachhaltigen Unternehmenskultur.

Gefördert wird die Zusammenarbeit mit zertifizierten Prozessberater:innen, die über mehrere Monate hinweg konkrete digitale Veränderungsprozesse begleiten – etwa bei der Einführung neuer Tools zur internen Kommunikation, der Digitalisierung von Arbeitsabläufen oder der Entwicklung teamgestützter Weiterbildungsformate. Unternehmen erhalten bis zu zwölf Beratungstage, von denen 80 % der Kosten durch das Programm übernommen werden.

🔗 Infos & Beratungsstellen finden: https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/uebersicht.html

Wichtigste Punkte:

  • Gefördert werden externe Prozessberater:innen
  • Max. 12 Beratungstage (80 % der Kosten übernimmt das Programm)
  • Ziel: Entwicklung digitaler Lösungen gemeinsam mit Beschäftigten
  • Voraussetzung: max. 249 Mitarbeitende & Sitz in Deutschland

🏢 INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Das Förderprogramm INVEST des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) richtet sich an Startups und junge, innovative Unternehmen, die auf der Suche nach privatem Beteiligungskapital sind. Ziel ist es, die Finanzierung von zukunftsweisenden Geschäftsmodellen – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Technologie und Innovation – zu erleichtern, indem Investoren gezielt unterstützt und motiviert werden.

Der Clou: Nicht das Unternehmen selbst, sondern der private Investor erhält einen staatlichen Zuschuss – und das macht eine Beteiligung deutlich attraktiver.

Was wird genau gefördert?

Privatpersonen, die sich mit mindestens 10.000 Euro an einem förderfähigen Startup beteiligen, erhalten vom Staat einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Bei einem Investment von beispielsweise 25.000 Euro beträgt der Zuschuss somit 5.000 Euro.

Zusätzlich gibt es einen Exit-Zuschuss: Wird die Beteiligung später mit Gewinn verkauft, kann der Investor 25 % der anfallenden Steuer auf den Veräußerungsgewinn zurückerstattet bekommen. Dadurch sinkt das Risiko und die Nettorendite steigt.

Voraussetzungen für Unternehmen

Das geförderte Unternehmen muss bestimmte Kriterien erfüllen: Es darf nicht älter als sieben Jahre sein, muss innovativ sein (z. B. über eine digitale Technologie oder ein neues Geschäftsmodell verfügen) und seinen Hauptsitz in der EU haben. Für sächsische Startups, insbesondere in Städten wie Leipzig, Dresden oder Chemnitz, ist INVEST daher eine attraktive Möglichkeit, Kapitalgeber zu gewinnen – insbesondere in der Frühphase.

Unternehmen müssen sich vorab beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) registrieren lassen. Erst dann können sich Investor:innen mit ihrer Beteiligung ebenfalls registrieren und den Zuschuss beantragen.

🔗 BMWK – INVEST: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/invest.html

Vorteil: So kann frisches Kapital für die Umsetzung digitaler Produkte oder Plattformen gewonnen werden – mit staatlicher Unterstützung für die Investor:innen.

Jetzt Förderchancen nutzen

Ob mit E-Rechnung, digitalem Warenwirtschaftssystem oder neuen Arbeitsprozessen – Sachsen bietet Unternehmen viele Wege, ihre Digitalisierung gefördert voranzutreiben. Wer sich frühzeitig mit passenden Programmen beschäftigt, kann die digitale Zukunft aktiv mitgestalten.

Tipp: Fördermittel sind begrenzt und oft befristet. Wer investieren will, sollte sich bald beraten lassen – z. B. durch die SAB Sachsen oder autorisierte Beratungsstellen.