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Sachsen verlängert Corona-Schutzverordnung bis 18. Juni

FFP2-Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Illustration
FFP2-Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Illustration

Die sächsische Regierung hat die geltende Corona- Schutzverordnung bis zum 18. Juni verlängert. Bisherige Maßnahmen zum Basisschutz gelten somit im Wesentlichen fort, teilte das Sozialministerium am Dienstag mit. Zu einer Änderung kommt es lediglich beim öffentlichen Nahverkehr: Anstelle der bisherigen Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske muss hier ab diesem Samstag nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das Personal im Nahverkehr wie Kontrolleure und Fahrer sind nur dann zur Benutzung einer medizinischen Maske verpflichtet, wenn sie Kontakt zu anderen Personen haben.

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