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Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Symbolbild Coronavirus . pixabay / TheDigitalArtist
Symbolbild Coronavirus . pixabay / TheDigitalArtist

In Sachsen müssen künftig nur noch Menschen in eine zweiwöchige Quarantäne, wenn sie aus einem Corona-Risikogebiet einreisen. Das geht aus der am Sonntag veröffentlichten neuen Corona-Quarantäne-Verordnung des Freistaates hervor.

Danach sind nur Personen von der Quarantänepflicht befreit, die ein negatives Coronavirus-Testergebnis vorlegen können. Bislang mussten Einreisende aus allen Ländern außerhalb der EU, der Schweiz sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und Großbritannien in häusliche Isolation.

Die Einstufung eines Staates oder einer Region als Risikogebiet erfolge durch die Bundesregierung und werde durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht, heißt es in der Verordnung. Das RKI weist jedoch seit dem 10. April keine internationalen Risikogebiete oder besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr aus. Die Krankheit Covid-19 sei inzwischen global verbreitet, ein Übertragungsrisiko bestehe daher sowohl in Deutschland als auch in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen weltweit.

Gestrichen wurde der Passus, nach dem bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Pflegekräfte, Polizisten oder Richter von der Selbstisolation befreit sind. Weiterhin nicht in Quarantäne müssen zum Beispiel Erntehelfer, wenn sie mindestens 14 Tage lang «gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe» einhalten.

Die Verordnung war am Freitag von dem für Gesundheit zuständigen Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Dresden beschlossen worden. Sie gilt zunächst unbefristet.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH