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Polizei für weniger Einschränkungen im Versammlungsrecht

Protestierer rangeln mit Polizisten bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen. / Foto: Bernd März/B&S/dpa
Protestierer rangeln mit Polizisten bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen. / Foto: Bernd März/B&S/dpa

Vor dem Hintergrund massiver Corona-Proteste und gesunkener Infektionszahlen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Sachsen angeregt, Einschränkungen des Versammlungsrechts aufzuheben. Angesichts der sich wöchentlich wiederholenden Versammlungen und dadurch notwendigen Polizeieinsätze entstehe das Gefühl, «dass die Polizei als Ersatz des politischen Meinungsstreits missbraucht wird», erklärte GdP-Landeschef Hagen Husgen am Dienstag. «Gesellschaftliche Probleme lassen sich aber grundsätzlich nicht mit polizeilichen Mitteln lösen.» Deswegen sollten mit Auslaufen der aktuellen Verordnung Änderungen beim Versammlungsrecht geprüft werden.

In Sachsen sind laut Corona-Verordnung nur ortsfeste Versammlungen mit maximal zehn Teilnehmern erlaubt. Dies wird regelmäßig von Gegnern der Corona-Maßnahmen unterlaufen, die vor allem montagabends teils in Aufzügen mit mehreren Hunderte Menschen durch Sachsens Städte ziehen. Erst am Montagabend gab es dabei Ausschreitungen in Bautzen, wobei zwölf Polizisten verletzt wurden.

Die Polizei müsse durch eine lebensnahe Rechtslage in die Lage versetzt werden, sich auf gewalttätige Verläufe, die durch Extremisten provoziert werden, zu konzentrieren, hieß es von der GdP. «Es darf nicht Aufgabe der Polizei sein, einen breit auf der Straße ausgeführten Meinungsstreit, sofern er friedlich ist, mit polizeilichen Mitteln zu stoppen, nur weil die Politik diesen Disput an die Polizei outgesourct hat.»

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