Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) sieht beim Umsetzen des geplanten Maskenpflicht-Bußgeldes im Freistaat vor allem Behörden und Ämter in der Pflicht. Das Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten stelle eine hoheitliche Aufgabe dar, die nicht auf Private und deren Beschäftigte übertragen werden könne, sagte der stellvertretende SSG-Geschäftsführer Ralf Leimkühler. «Beim Vollzug der neuen Bußgeldvorschriften werden die Verkehrsunternehmen oder Ladeninhaber, die Gesundheitsämter, die Ordnungsämter sowie die Polizei zusammen wirken.»
Sachsen will ab 1. September bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 60 Euro erheben. Derzeit laufen die Abstimmungen über die Umsetzung. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hatte die Pläne mit zunehmenden Beschwerden über die Missachtung der Regeln für den Öffentlichen Nahverkehr und für Geschäfte begründet. Die Regelung gehört zu den Eckpunkten der neuen Corona-Schutzverordnung, die in der kommenden Woche von der Regierung beschlossen werden soll. Sie soll vom 1. September bis zum 31. Oktober gelten.