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Maskenpflicht-Bußgeld: SSG sieht Behörden in der Pflicht

Petra Köpping sitzt bei einer Pressekonferenz. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Petra Köpping sitzt bei einer Pressekonferenz. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) sieht beim Umsetzen des geplanten Maskenpflicht-Bußgeldes im Freistaat vor allem Behörden und Ämter in der Pflicht. Das Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten stelle eine hoheitliche Aufgabe dar, die nicht auf Private und deren Beschäftigte übertragen werden könne, sagte der stellvertretende SSG-Geschäftsführer Ralf Leimkühler. «Beim Vollzug der neuen Bußgeldvorschriften werden die Verkehrsunternehmen oder Ladeninhaber, die Gesundheitsämter, die Ordnungsämter sowie die Polizei zusammen wirken.»

Sachsen will ab 1. September bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 60 Euro erheben. Derzeit laufen die Abstimmungen über die Umsetzung. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hatte die Pläne mit zunehmenden Beschwerden über die Missachtung der Regeln für den Öffentlichen Nahverkehr und für Geschäfte begründet. Die Regelung gehört zu den Eckpunkten der neuen Corona-Schutzverordnung, die in der kommenden Woche von der Regierung beschlossen werden soll. Sie soll vom 1. September bis zum 31. Oktober gelten.

Im Nahverkehr sollen nach bisherigem Stand Fahrkartenkontrolleure und Zugbegleiter das Bußgeld eintreiben. Das wäre theoretisch möglich, sagte Juliane Kirste von der Chemnitzer Verkehrs-AG. Derzeit prüften Kontrolleure oder Sicherheitsdienst bereits die Einhaltung der Maskenpflicht in Bus und Bahn. Allerdings müssten bis zur Einführung eines Bußgeldes noch viele organisatorische Dinge geklärt werden - etwa wo das Bußgeld hingeht und wer es einnimmt. «Da müssen wir die Verordnung abwarten», so Kirste.

Auch die Leipziger Verkehrsbetriebe hoffen so schnell wie möglich auf Details. «Eine Durchsetzung der Maskenpflicht kann aus unserer Sicht nur in Kooperation mit Polizei und Ordnungsämtern erfolgen», betonte Sprecher Marc Backhaus. Die Verkehrsbetriebe informieren in Bus und Bahn über Ansagen, Aufkleber und Hinweise über Fahrgast-Fernsehen zum Tragen von Alltagsmasken. Nach Einschätzung der Leipziger Verkehrsbetriebe halten sich mehr als 95 Prozent der Fahrgäste an die Maskenpflicht. Ein Teil könne jedoch ein ärztliches Attest vorweisen, um vom Tragen einer Alltagsmaske befreit zu sein.

Das Dresdner Ordnungsamt sieht sich für mögliche Kontrollen grundsätzlich vorbereitet. Derzeit laufe die interne Abstimmung zur künftigen Verfahrensweise, hieß es. Bisher habe es keine gezielte Kontrollen etwa in Ladengeschäften gegeben.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Petra Köpping sitzt bei einer Pressekonferenz. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild