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Bußgeld bei Maskenpflicht-Verstoß: Neue Corona-Verordnung

Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen, trägt bei einem Besuch im Städtischen Klinikum Dresden einen Mundschutz. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/archiv
Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen, trägt bei einem Besuch im Städtischen Klinikum Dresden einen Mundschutz. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/archiv

Wer künftig in Sachsen im Nahverkehr und in Geschäften keine Corona-Schutzmaske trägt, muss mit Konsequenzen rechnen. Denn Sachsen führt vom 1. September an ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein. Es liegt bei 60 Euro. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Kabinett am Dienstag in Dresden. Die Maßnahme ist Teil der neuen Corona-Schutzverordnung, die bis einschließlich 2. November gelten soll.

Verantwortlich für das Eintreiben des Bußgeldes sind die Ordnungsbehörden. Die Polizei werde nicht originär zuständig sein, helfe aber, wenn es Schwierigkeiten bei der Durchsetzung gibt, sagte Innenminister Roland Wöller (CDU). Die Polizei leiste bei Bedarf Vollzugshilfe. Sie werde für Kontrollen nicht flächendeckend unterwegs sein und sich auf Brennpunkte konzentrieren. Wöller appellierte an die Menschen, im Interesse der eigenen Gesundheit die Regeln einzuhalten: «Die Krise ist nicht zu Ende. Wir dürfen alles andere als Entwarnung geben.»

Ähnlich äußerte sich Sozialministerin Petra Köppig (SPD). Es gehe darum, das bisher Erreichte nicht aufs Spiel setzen. Sachsen sei mit Blick auf die Infektionszahlen bisher gut durch die Krise gekommen. Darauf könne man stolz sein. Die große Masse der Bevölkerung halte sich an die Regeln. Köpping hielt die Höhe des Bußgeldes für angemessen. Im bundesweiten Vergleich befinde man sich damit im unteren Bereich. Man habe aber nicht «mit der großen Keule» kommen wollen. Bayern hatte das Bußgeld jetzt auf 250 Euro erhöht.

Grundlegende Dinge wie die Abstandsregel und Kontaktbeschränkungen gelten weiter in der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung weiter. Jahrmärkte und Weihnachtsmärkte werden bei Vorlage eines Hygienekonzeptes erlaubt. Gleiches gilt für Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern. Allerdings gibt es dafür Bedingungen. In der Region des Veranstaltungsortes darf die Zahl der Neuinfektionen 20 pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nicht übersteigen. Tanzclubs und Diskotheken bleiben als Hauptverbreitungsquellen der Infektion geschlossen. Gleiches gilt für Dampfsaunen und Dampfbäder.

Nach Angaben von Köpping haben sich in Sachsen bislang 5834 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Das sind neun mehr als am Vortag. «Unsere Entwicklung ist nach wie vor recht positiv», sagte Köpping mit Blick auf die vergleichsweise geringen Infektionszahlen. Die Zahl der Todesopfer liegt unverändert bei 224. 49 Menschen befinden sich wegen Covid-19 im Krankenhaus, sechs davon auf der Intensivstation.

Köpping kündigte zudem eine Ausweitung der Testkonzeption an. Künftig haben auch Erzieherinnen, Pflegepersonal und Schulsozialarbeiter die Möglichkeit, sich kostenfrei testen zu lassen. Sie hätten auch bei Rückkehr aus einem deutschen Urlaubsgebiet die Chance auf einen Test. Für Reiserückkehrer aus dem Ausland will Sachsen das Angebot bis Ende September aufrechterhalten.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen, trägt bei einem Besuch im Städtischen Klinikum Dresden einen Mundschutz. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/archiv