Die sächsischen Ärztinnen und Ärzte sehen sich nach eigenen Angaben von einem Aufruf aus der impfkritischen Szene überschwemmt. Auf einem Flyer würden sie aufgefordert, Krankheiten oder andere Auffälligkeiten bis zu 90 Tage nach einer Corona-Impfung als Impfnebenwirkung zu deklarieren, teilte die Sächsische Landesärztekammer am Mittwoch mit.
Die Kammer bekräftigte, dass die Mediziner ihrer Meldepflicht von auffälligen Impfreaktionen gewissenhaft nachkämen. Allerdings träten Impfreaktionen in der Regel innerhalb von 14 Tagen auf. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) habe den Abstand sicherheitshalber auf 42 Tage verlängert und werte zudem Meldungen aus, bei denen ein längerer Abstand zur Impfung bestehe. «Gesundheitliche Beschwerden bis 90 Tage nach einer Impfung zu melden, entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage», heißt es in einer Mitteilung der Kammer. Ärztinnen und Ärzte sollten den aktuell kursierenden Aufruf daher ignorieren.
Patientinnen und Patienten, die der Meinung sind, ihr behandelnder Arzt melde Impfnebenwirkungen nicht, können sich laut der Kammer selbst beim PEI melden.