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Staatsrechtler: Pauschale Demo-Begrenzung geht nicht

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart während einer Pressekonferenz. Foto: Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild
Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart während einer Pressekonferenz. Foto: Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild

Der Leipziger Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart hat die neuen Demonstrationsregeln in Sachsen kritisiert. «Es muss immer im Einzelfall zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und den zu erwartenden Störungen abgewogen werden», sagte Degenhart in einem Interview mit der Zeitung «Die Welt» (Samstagsausgabe). Wenn Erfahrungen zeigten, dass bestimmte Gruppen sich nicht an Auflagen hielten, könne man Demos dieser Gruppen präventiv begrenzen. «Aber pauschal geht das nicht.»

Die Initiative «Querdenken 351» will am 12. Dezember in Dresden demonstrieren. Die sächsische Landesregierung hatte als erste Konsequenz aus der umstrittenen «Querdenken»-Demo in Leipzig am vergangenen Wochenende Versammlungen auf 1000 Teilnehmer begrenzt. Im Einzelfall sollen auch größere Kundgebungen möglich sein, wenn technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um das Infektionsrisiko zu senken, hieß es am Dienstag.

Am vergangenen Samstag hatten sich in Leipzig mindestens 20 000 «Querdenker» versammelt. 90 Prozent der Teilnehmer trugen laut Polizei keine Masken, obwohl diese in Sachsen bei Versammlungen derzeit verpflichtend vorgeschrieben sind. Die Stadt Leipzig löste die Kundgebung auf. An Polizeisperren gab es später Rangeleien, es flog Pyrotechnik. Zudem wurden Journalisten attackiert. Die chaotischen Vorgänge in Leipzig haben in Bund und Land eine heftige Debatte über Versammlungen in einer Pandemie ausgelöst.

Degenhart forderte im Zeitungsinterview, bei allen Demos dieselben Maßstäbe anzulegen. Er stelle die Tendenz fest, die Querdenker nicht nur als Chaoten darzustellen, sondern ihnen auch das Recht zur Meinungsäußerung abzusprechen. «Das ist problematisch. Denn inhaltlich darf das nicht bewertet werden.» Es dürfe nicht gesagt werden: «Eine Kundgebung der Fridays for Future-Schüler lassen wir zu, weil das eine gute Sache ist. Aber die Kundgebung der Querdenker lassen wir nicht zu, weil die eine unsinnige Auffassung vertreten.» Das täten sie zwar. «Aber das zu bewerten, ist nicht Sache des Staates.»

Erst Ende Oktober hatten mehrere Tausend Menschen auf dem Dresdner Theaterplatz gegen die Corona-Maßnahmen demonstriert. Dabei hatte eine Vielzahl der Teilnehmer keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und Atteste oder Bescheinigungen vorgezeigt, die auf eine Befreiung von der Maskenpflicht abstellten.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH