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Oberverwaltungsgericht: Fahrradkorso darf nicht auf Autobahn

Symbolbild Fahrräder / pixabay Free-Photos
Symbolbild Fahrräder / pixabay Free-Photos

Die Initiative Verkehrswende Dresden darf einen für Sonntag geplanten Fahrradkorso nicht wie beabsichtigt über eine Teilstrecke der Autobahn 4 führen. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen mit Beschluss vom Freitag (Az.: 6 B 376/21), wie es am späten Freitagabend mitteilte. Das Gericht stützte sich in seiner Argumentation vor allem auf die Vermeidung von Gefahren für Demonstrierende und übrige Verkehrsteilnehmer. Der Beschluss ist laut OVG unanfechtbar.

Damit gab das Gericht einer Beschwerde der Autobahn GmbH des Bundes gegen einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden statt. Das Verwaltungsgericht hatte die Demonstration unter dem Motto «Stoppt den Ausbau der A4! Sozial-ökologische Verkehrswende jetzt!» auf der Autobahnstrecke unter Auflagen erlaubt, nachdem die Stadt Dresden sie zuvor untersagt hatte.

«Stoppt den Ausbau der A4! Sozial-ökologische Verkehrswende jetzt!»

Noch am Freitagnachmittag hatte das Bündnis Verkehrswende Dresden via Twitter zwei Demonstrationsrouten für Sonntag veröffentlicht. Eine der Routen sollte zur A4-Auffahrt Dresden-Flughafen führen, über die Autobahn zur Abfahrt Dresden-Hellerau fortgesetzt werden und anschließend zurück in die Stadt kommen.

Am Samstagmorgen teilte das Bündnis dann mit, die Route werde nun nicht über die Autobahn führen. Die Aktivisten kritisierten den OVG-Beschluss. Luca Gowitz von Verkehrswende Dresden wurde in der Mitteilung mit den Worten zitiert: «Es ist unfassbar, dass ein Unternehmen, das selbst vom Ausbau der A4 profitiert, durch übertriebene Gefahrenprognosen den Protest dagegen blockieren kann.»

Wie es in der OVG-Mitteilung hieß, war der 6. Senat des OVG vor allem auch wegen im Beschwerdeverfahren vorgelegten Gefahreneinschätzungen der Auffassung gelangt, dass die Autobahn für den Fahrradkorso zumindest in einer Fahrtrichtung zwischen den Anschlussstellen vollständig gesperrt werden müsste. Eine hierfür erforderliche funktionsfähige Umleitungsstrecke stehe nicht zur Verfügung. Die allein in Betracht kommende Umleitungsstrecke würde sich mit dem Fahrradkorso kreuzen, argumentierte das Gericht.

Zu berücksichtigen sei auch die hohe Verkehrsbelastung in dem Streckenabschnitt, hieß es weiter. Zur Gefahrenvermeidung für Demonstrierende und Verkehrsteilnehmer müsse das Grundrecht der Versammlungsteilnehmer zurücktreten und der Fahrradkorso deshalb außerhalb der A4 stattfinden. In einem Tweet der Initiative hieß es: «Unsere Vorschläge, wie eine Umleitung ohne Kreuzung mit der Aufzugstrecke möglich gewesen wäre, wurden schlichtweg ignoriert.»

Medieninformation des OVG

Tweets Verkehrswende Dresden

Tweet Verkehrswende Dresden

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH