Die Initiative Verkehrswende Dresden darf einen für Sonntag geplanten Fahrradkorso nicht wie beabsichtigt über eine Teilstrecke der Autobahn 4 führen. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen mit Beschluss vom Freitag (Az.: 6 B 376/21), wie es am späten Freitagabend mitteilte. Das Gericht stützte sich in seiner Argumentation vor allem auf die Vermeidung von Gefahren für Demonstrierende und übrige Verkehrsteilnehmer. Der Beschluss ist laut OVG unanfechtbar.
Damit gab das Gericht einer Beschwerde der Autobahn GmbH des Bundes gegen einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden statt. Das Verwaltungsgericht hatte die Demonstration unter dem Motto «Stoppt den Ausbau der A4! Sozial-ökologische Verkehrswende jetzt!» auf der Autobahnstrecke unter Auflagen erlaubt, nachdem die Stadt Dresden sie zuvor untersagt hatte.
«Stoppt den Ausbau der A4! Sozial-ökologische Verkehrswende jetzt!»
Noch am Freitagnachmittag hatte das Bündnis Verkehrswende Dresden via Twitter zwei Demonstrationsrouten für Sonntag veröffentlicht. Eine der Routen sollte zur A4-Auffahrt Dresden-Flughafen führen, über die Autobahn zur Abfahrt Dresden-Hellerau fortgesetzt werden und anschließend zurück in die Stadt kommen.