Das Leipziger Dienstgericht für Richter hat am Donnerstag über die berufliche Zukunft des AfD-Politikers Jens Maier in Sachsen verhandelt. Der Anwalt des früheren Abgeordneten beantragte zu Beginn, das Verfahren auszusetzen. Nach seiner Darstellung müsste zunächst Maiers Einstufung als Rechtsextremist überprüft werden, bevor seine Zukunft als Richter verhandelt werden kann. Maier wird im sächsischen Verfassungsschutzbericht erwähnt. Er hatte bei der Bundestagswahl 2021 sein Mandat verloren und will nun in seinen alten Job als Richter in Sachsen zurückkehren.
Das will das Justizministerium verhindern und hat seine Versetzung in den Ruhestand «zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege» beantragt. Bei dem Antrag stütze sich das Ministerium maßgeblich auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes, sagte Maiers Verteidiger Jochen Lober vor dem Leipziger Dienstgericht. Sein Mandant klage aber gegen die Einstufung - den Ausgang dieses Verfahrens müsse man erst abwarten. Das Haus von Justizministerin Katja Meier (Grüne) argumentierte dagegen, dass es nicht auf das Etikett Rechtsextremist ankomme, sondern darauf, was Maier als Richter repräsentiere.
Das Gericht deutete am Donnerstag an, dass es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht zwingend abwarten müsse. Die Einstufung Maiers durch den Verfassungsschutz und seine Eignung als Richter seien aus Sicht der Richter unterschiedliche Sachverhalte. Die Juristen gingen im vollbesetzten Gerichtssaal einzeln Äußerungen und Tweets Maiers durch. Das sächsische Justizministerium hatte diese angebracht, um zu beweisen, dass Maier eine Gefahr für die Rechtspflege sei.
Maier war eine prominente Figur im inzwischen aufgelösten «Flügel» der AfD. Bei einem Landesparteitag fiel er mit der Äußerung auf: «Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist diffamiert wird, der macht irgendetwas verkehrt.»
Wann das Dienstgericht für Richter eine Entscheidung treffen wird, ist offen. Gegen das Urteil kann grundsätzlich auch Revision eingelegt werden.
Parallel zur Verhandlung vor dem Dienstgericht läuft vor dem Landgericht ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Abgeordneten. Dabei könnte es auch um die Frage gehen, ob Maier seine Dienstbezüge verliert. Allerdings könnte sich auch dieses Verfahren über mehrere Instanzen ziehen.
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