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«Nicht tragbar»: Gericht schickt AfD-Mann Maier in Ruhestand

Eine Ausgabe des «Deutschen Richtergesetzes» liegt auf einem Tisch im Verhandlungssaal. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Eine Ausgabe des «Deutschen Richtergesetzes» liegt auf einem Tisch im Verhandlungssaal. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Monatelang hat der Fall die sächsische Justiz beschäftigt, jetzt gibt es eine Entscheidung. Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier soll in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Leipziger Dienstgericht für Richter erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums am Donnerstag für zulässig. Maier sei als Richter nicht mehr tragbar, sagte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 60-Jährigen stellte eine Revision vor dem Dienstgericht des Bundes in Aussicht.

Das Haus von Justizministerin Katja Meier hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte die Grünen-Politikerin. Maier wird seit 2020 vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagt dagegen allerdings vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.

Der Fall habe fast eine Justizkrise ausgelöst, sagte die Vertreterin des Justizministeriums in der mündlichen Verhandlung. Zur Beweisführung ging das Gericht alle Äußerungen Maiers einzeln durch, die das Ministerium zusammengetragen hatte. Dazu zählten Tweets auf seinem Account oder auch Wahlkampfreden. Auch eine Kranzniederlegung zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg wurde aufgeführt.

Zitiert wurde unter anderem ein Tweet, in dem der Sohn von Boris Becker rassistisch beleidigt worden war. Die in diesem und anderen Tweets verwendeten Begriffe seien abwertend und rassistisch, sagte Richter John in seiner Urteilsverkündung. Aus all den Äußerungen ergebe sich, dass Maier «eine nicht für das Richteramt geeignete Person» sei. Es komme für das Gericht auch nicht darauf an, ob es sich um Ironie oder Satire handeln könne, wie Maiers Anwalt Jochen Lober teils argumentiert hatte.

In Gerichtsverfahren könnten die Parteien nicht mehr darauf vertrauen, dass Maier verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person urteile, sagte John. Die Richter folgten damit weitgehend der Argumentation des sächsischen Justizministeriums, das sich auf Paragraf 31 des Richtergesetzes berufen hatte. Danach kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, «wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden».

Der Verteidiger Lober hatte im Prozess von einer «Ansammlung von Phrasen, Unterstellungen, letztlich Erfindungen» gesprochen. Das Ministerium habe zudem in «ehrabschneidender Weise» nicht zutreffende Behauptungen über Maier aufgestellt. Es lese Dinge in die Äußerungen, die dort nicht stünden. Nach der Entscheidung sagte Lober: «Nach dem Urteil ist vor dem Urteil.» Er werde sich noch mit seinem Mandanten besprechen, «aber Sie können davon ausgehen, dass wir dagegen vorgehen werden.»

Sachsens Justizministerin Meier sprach dagegen von einem bundesweit richtungsweisenden Urteil. «Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen.» Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte müssten sich jederzeit zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung eintreten, betonte die Ministerin.

Ähnlich äußerte sich der Linken-Fraktionsvorsitzende Rico Gebhardt. «Der Rechtsstaat garantiert Meinungspluralismus, aber ein Vertreter der extremen Rechte hat nichts auf der Richterbank zu suchen», schrieb er bei Twitter.

Die SPD-Rechtspolitikerin Hanka Kliese mahnte: «Die grundsätzliche Herausforderung, wie wir den Staatsdienst vor Verfassungsfeinden schützen, bleibt weiterhin bestehen.» Daher werde die SPD-Fraktion weitere Maßnahmen im Bereich der wehrhaften Demokratie prüfen und zur Diskussion stellen. Das sächsische Justizministerium hatte jüngst einen Maßnahmenplan vorgestellt, um entschlossener gegen Extremisten im Staatsdienst vorzugehen. Vorgesehen sind darin unter anderem die Ausweitung der Fristen für die Ahndung von Dienstvergehen. Auch die Dienstbezüge sollen Richtern unter bestimmten Umständen gekürzt werden können.

Parallel zur Verhandlung vor dem Dienstgericht läuft am Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Abgeordneten. Dabei könnte es auch um die Frage gehen, ob Maier seine Dienstbezüge verliert. Allerdings könnte sich auch dieses Verfahren über mehrere Instanzen ziehen.

Generell sind Verfahren gegen Richter extrem selten. Ministerin Meier sprach Anfang des Jahres von einem «absoluten juristischen Neuland». Umso aufmerksamer dürfte das Ministerium vor einigen Wochen einen ähnlichen Fall in Berlin verfolgt haben. Dort entschied ein Dienstgericht, dass die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann - die vom selben Anwalt vertreten wurde wie Maier - nicht in den Ruhestand versetzt wird. Die Reden im Bundestag seien laut Grundgesetz geschützt und dürften zu keinen dienstlichen Sanktionen führen, hieß es zur Begründung.

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