loading

Nachrichten werden geladen...

Großmutter im Heim erwürgt: Enkelin des Mordes verurteilt

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Der Todeskampf der Seniorin hat nach Erkenntnissen der Rechtsmedizin mehrere Minuten gedauert, ermordet von der eigenen Enkelin in einem Pflegeheim in Zwickau. Zehn Monate später hat das Landgericht am Freitag sein Urteil gesprochen. Es lautet auf Mord. «Wir haben hier ein recht drastisches Vorgehen», konstatierte Richter Klaus Hartmann. Die 32-Jährige habe ihre Oma nicht nur heimtückisch im Schlaf überrascht. Sie habe mit der Tat verdecken wollen, dass sie ohne deren Wissen mehrere Tausende Euro vom Ersparten der Oma abgezweigt hatte. Die Seniorin war misstrauisch geworden, hatte ihre EC-Karte zurückverlangt und wollte die Kontoauszüge prüfen.

Am 12. September 2021 kam die 32-Jährige besonders früh zur Arbeit. Sie war Pflegerin in dem Heim, in dem ihre Großmutter nach einem Klinikaufenthalt in Kurzzeitpflege war. Gegen halb 6 ging sie in deren Zimmer. Ermittlern hatte sie später erzählt, es habe Streit darum gegeben, wie es mit der Oma nach der Entlassung weitergehe. Daraufhin habe sie einen Blackout gehabt und sie gewürgt.

Doch das sei nicht plausibel, betonte Hartmann. Vielmehr habe sie eine feste Tötungsabsicht gehabt und ausgenutzt, dass die Oma noch schlief. Zunächst habe sie ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt, sie später auch gewürgt. Als sich die betagte Dame wehrte und aus dem Bett fiel, habe sich die Enkelin auf ihren Brustkorb gekniet und ihr den Mund zugehalten - Experten sprechen von «Burking». Nach der Tat hatte sie ihre Schicht in dem Heim nicht angetreten, sondern war mit der Straßenbahn zur Polizei gefahren, um sich selbst anzuzeigen.

Eine Rechtsmedizinerin hatte am Freitag vor Gericht von zahlreichen äußeren Verletzungen am Körper der Getöteten gesprochen. Sie sei durch Gewalt gegen Hals, Brustkorb und die Atemöffnungen gestorben, bilanzierte die Expertin. Nach Einschätzung eines Forensikers ist die Tat nicht im Affekt geschehen. Auch habe er bei der alleinerziehenden Mutter keine Persönlichkeitsstörung feststellen können. Allerdings sei sie dem Online-Glücksspiel verfallen gewesen und habe dabei Schulden angehäuft.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage hatte zudem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das hätte es der Frau erschwert, bereits nach 15 Jahren aus der Haft freizukommen. Dem folgten die Richter aber nicht. Die Verteidigung bezweifelte, dass die Seniorin an jenem Morgen in einer hilflosen Lage überrascht wurde. Dagegen spreche etwa, dass die Enkelin ihr den Mund zugehalten habe, erklärte Rechtsanwalt Lars Riedel. Er sprach sich in seinem Plädoyer für eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren aus. Nach dem Urteilsspruch kündigte er an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten