Das sächsische Finanzministerium lehnt eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Eine allgemeine Verlängerung werde «derzeit nicht für notwendig erachtet», teilte das Ministerium am Mittwoch auf Anfrage mit. In den allermeisten Fällen sei die viermonatige Erklärungsfrist bis Ende Oktober ausreichend. Mehr Zeit würde nur dazu führen, dass die Erklärung weiter vor sich her geschoben werde, hieß es.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte dagegen gesagt, es gebe etliche Fälle, in denen ein bisschen mehr Zeit hilfreich sei. Daher wolle er die Länder von einer Fristverlängerung überzeugen. «Ich werbe sehr, dass die Länder den Vorschlag aufgreifen und wir uns auf einen anderen Fahrplan einigen», sagte der Politiker. Einen festen Zeitraum für eine Fristverlängerung nannte er zunächst nicht.
Der Dresdner Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst (FDP) sprach sich für eine Verlängerung der Abgabefrist bis «mindestens Jahresende 2022» aus. Die Neuberechnung der Grundsteuer greife ohnehin erst im Jahr 2025. «Die Abgabe der Grundsteuererklärung stellt sich für Immobilieneigentümer in Sachsen und ganz Deutschland als höchst bürokratische Aufgabe heraus. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass in Sachsen bis vor kurzem gerade einmal ein Sechstel aller Grundsteuererklärungen abgegeben worden sind.» Herbst ist Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag.
Das Finanzministerium in Dresden verweist darauf, dass in Sachsen «nur noch wenige, vergleichsweise einfach zu ermittelnde Parameter» in die Grundsteuer einflössen. Eine pauschale Verlängerung der Frist werde auch deshalb kritisch gesehen, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsteuer-Urteil «strenge zeitliche Vorgaben» aufgestellt habe. Sie seien nur zu erfüllen, wenn die Erklärungen rechtzeitig bei den Finanzämtern eingingen.
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, rund 2 Millionen davon laut Finanzministerium in Sachsen. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen - seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen.
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