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OVG Bautzen: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer bleibt

Eine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild
Eine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland bestätigt. Es lehnte den Eilantrag eines Mannes aus Leipzig ab, der in den nächsten Tagen von seinem Zweitwohnsitz auf Mallorca heimkehren wollte. Der Mann hatte verlangt, dass die sächsischen Corona-Regeln in dem Punkt vorläufig außer Vollzug gesetzt werden solle.

Der Kläger hatte sich auf eine Entscheidung aus Nordrhein-Westfalen berufen. Dort hatte das OVG im November entschieden, dass die Regelung für Reiserückkehrer unverhältnismäßig sei. Die Quarantänepflicht bringe nichts bei der Pandemie-Bekämpfung, wenn die Reisenden aus Gebieten heimkehrten, in denen die Infektionszahlen niedriger seien als in Deutschland.

Das OVG in Bautzen stellte zunächst einmal fest, dass die Frage noch nicht abschließend geklärt sei. Es wog die Interessen die Interessen des Mannes mit denen der Allgemeinheit ab. Mit der Quarantäneregelung verfolge der Freistaat das legitime Ziel des Infektionsschutzes, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Pflicht zur Absonderung sei zwar ein Grundrechtseingriff, aber er werde abgemildert, weil die Quarantäne zu Hause erfolgen dürfe und man sich außerdem «freitesten» könne. Bei dieser Abwägung wiegen die Interessen des Mallorca-Heimkehrers nach Ansicht des Gerichts weniger schwer. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 3 B 417/20)

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH