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Meier: Urteil zu Stundenlöhnen für Gefangene wegweisend

Katja Meier (Die Grünen), Justizministerin von Sachsen, sitzt bei einer Veranstaltung auf der Bühne. / Foto: Jan Woitas/dpa/Archivbild
Katja Meier (Die Grünen), Justizministerin von Sachsen, sitzt bei einer Veranstaltung auf der Bühne. / Foto: Jan Woitas/dpa/Archivbild

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Stundenlöhnen für Gefangene als «wegweisend» bezeichnet. «Es konkretisiert und formuliert elementare verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Strafvollzugs», sagte sie am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Es setze neue Maßstäbe für die Resozialisierungsanstrengungen im Vollzug, vor allem die Resozialisierung durch Arbeit. Die Entscheidung und deren Auswirkungen auf den Vollzug im Freistaat würden nun genau geprüft.

Meier verwies darauf, dass anders als in anderen Ländern keine Arbeitspflicht für Gefangene besteht. Nach Ministeriumsangaben wird die Arbeit derzeit mit 8,80 Euro bis 18,33 Euro pro Tag vergütet gemäß Sozialgesetzbuch. Die Ausbildungsbeihilfe liege zwischen 11 Euro und 16,13 Euro pro Tag. 2022 betrug die Beschäftigungsquote je nach Anstalt zwischen 36 und 76 Prozent.

Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Demnach sind Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene verfassungswidrig.

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