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«Fahrradgate»: Verurteilung von Polizistin rechtskräftig

Die Verurteilung einer Polizistin wegen des Weiterverkaufs von Fahrrädern ist rechtskräftig. (Archivbild) / Foto: Andre Jahnke/dpa
Die Verurteilung einer Polizistin wegen des Weiterverkaufs von Fahrrädern ist rechtskräftig. (Archivbild) / Foto: Andre Jahnke/dpa

Aus der Asservatenkammer der Leipziger Polizei wurden illegal Fahrräder verkauft. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein letztes Wort in dem Fall gesprochen.

Die Verurteilung einer Polizistin im sogenannten Fahrradgate-Skandal bei der Leipziger Polizei ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Beamtin sowie der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig weitgehend verworfen. Die Frau war voriges Jahr wegen Bestechlichkeit, Untreue und Verwahrungsbruchs im Amt zu einer Geldstrafe von 380 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt worden, also insgesamt 17.100 Euro. 

Fahrräder an Polizisten und Bekannte verkauft

Als Leiterin der Asservatenkammer hatte die Polizeihauptmeisterin von 2014 bis 2018 sichergestellte Fahrräder illegal an Polizisten und Bekannte verkauft. Das eingenommene Geld behielt sie laut Bundesgerichtshof meistens für sich oder gab es an den Kleingartenverein ihres Vaters weiter. Das alles war nach den Regeln der Polizei unzulässig - die Räder hätten eigentlich verschrottet oder an gemeinnützige Vereine abgegeben werden sollen. 

Urteil rechtsfehlerfrei

Der BGH entschied zugunsten der Polizisten, dass eine der angeklagten Taten bereits verjährt gewesen ist. Auf die Höhe der Geldstrafe wirkte sich das allerdings nicht aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision eine weitergehende Verurteilung wegen Diebstahls und sieben zusätzlichen Untreue-Fällen erreichen wollen. Das wiesen die Bundesrichter jedoch zurück, weil das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler aufgewiesen habe.

Die weiterverkauften Fahrräder waren größtenteils gestohlen und von der Polizei sichergestellt worden. Die ursprünglichen Besitzer und auch die Versicherungen hatten die Fälle bereits abgegolten und kein Interesse mehr an den Rädern gehabt. Die Fahrräder waren polizeiintern als herrenlos bezeichnet worden.

Im Verlaufe des Verfahrens war gegen rund 200 Polizisten, Beschäftigte der Justiz sowie gegen Angehörige und Vereine ermittelt worden, die als Käufer der Räder galten. Der Vorwurf: Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe zum Diebstahl. Alle Verfahren wurden eingestellt, bis auf jenes gegen die Leiterin der Asservatenstelle.

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