Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Bildung

Sachsen schafft Corona-Verordnung für Schulen und Kita ab

Sachsen schafft Corona-Verordnung für Schulen und Kita ab
Eine Maske liegt während des Unterrichts auf einem Federmäppchen. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Von: DieSachsen News

Sachsen schafft angesichts einer Entspannung der Corona-Lage die Schutzverordnung für Schulen und Kindertagesstätten ab. Nach Ostern kehre wieder Normalbetrieb in Schulen und Kitas ein, teilte das Kultusministerium am Mittwoch in Dresden mit. Die derzeit noch gültige Schul- und Kita-Corona-Verordnung laufe zum 17. April aus. «Eine Anschlussregelung wird es nicht mehr geben.» Nachdem bereits durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes die Maskenpflicht im Schulgebäude Anfang April weggefallen sei, falle nach Ostern auch die Testpflicht für den Schulbesuch weg.

«Die deutlich gesunkenen Infektionszahlen erlauben es, den Normalbetrieb in den Bildungseinrichtungen einkehren zu lassen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können weiterhin Masken tragen und sich testen. Sie müssen es nur nicht mehr», erklärte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) und riet dennoch zu Achtsamkeit. Bestehende Hygienekonzepte an Schulen und Kitas würden weiter gelten. Jede Schule müsse über einen Hygieneplan verfügen und einhalten. Ausreichend Selbsttests für freiwillige Testungen stünden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung.

Mehr aus dieser Kategorie

Nach Angaben des Ministeriums ging das Infektionsgeschehen an Schulen in Sachsen zuletzt zurück. In der Woche vom 14. bis zum 20. März waren noch 13.044 Schülerinnen und Schüler von einer Infektion betroffen, in der Woche vom 4. bis zum 10. April betraf es nur noch 3300. Auch die Infektionen bei Lehrkräften seien rückläufig.

Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Sachsen News
Artikel von

Sachsen News

Sachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media